Ultraschallgerät zur Tierabschreckung erzeugt unerträgliche Töne in Haus und Garten!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Leib und Leben gefährdet sind, was in Deinem Fall zutrifft, kannst Du zum Amtsgericht, bei Dir am Ort gehen und eine einstweilige Verfügung beantragen. DiSE Nachbarin wird das sofort schriftlich vom Gericht aufgefordert, die Ursache umgehend einzustellen. Bei Mißachtung der Aufforderung, droht ihr sonst eine Geldstrafe, die so bei 50000,- Euro liegt. Einige Wochen darauf, gibt es dann eine Anhörung beim Gericht, ob dann dauerhaft so entschieden wird, oder ob es eingestellt wird. Doch in Deinem Fall, habe ich da überhaupt keine Bedenken.

Angenommen, du meinst deine Frage ernst... :

Das ist doch ganz eindeutig Lärmbelästigung, wenn ihr euch dadurch (und eure Nachbarn) massiv gestört fühlt, und wenn das durch mit-ihr-reden nicht besser wird, kann man sich bei sowas das Ordnungsamt bzw. die Polizei zu Rate ziehen..