"Überweisung" Gewinnmindered oder erfolgsneutral?

1 Antwort

Für B ist das richtig, sofern man davon ausgeht, dass die initiale Lieferung bereits entsprechend als Aufwand (oder AK) verbucht wurde. Die Bezahlung wäre dann ein erfolgsneutraler Aktiv-Passiv-Tausch. Das Skonto allerdings ist wiederum ein Ertrag bzw. mindert die AK.

Einkommensteuer kann nur bei einem Einzelunternehmer Bezug zum Rechnungswesen haben. Diese ist aber eine persönliche, nicht abzugsfähige Steuer, hat daher in der GuV nichts zu suchen und wäre demnach als Privatentnahme zu buchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Cyber2099 
Fragesteller
 09.05.2024, 19:31

Okay alles klar, aber sagen wir, dass es sich um die Überweisung des Umsatzsteuerbetrags handelt. Da ist diese Aktion auch erfolgsneutral oder

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kegus  09.05.2024, 19:39
@Cyber2099

ja, schon deshalb, weil es die USt selbst auch ist (beim Bilanzierer)

Gewerbesteuer wäre eine Betriebsausgabe, die allerdings steuerlich nicht abziehbar ist und deshalb außerbilanziell wieder hinzugerechnet wird.

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