"Überweisung" Gewinnmindered oder erfolgsneutral?
Ich soll im Rechnungwesen bestimmen, ob folgende Aktionen gewinnminderend oder gewinnneuteal sind.
A. Überweisung der Einkommenssteuer ans Finanzamt
B. Überweisung an Lieferanten abzüglich Skonto
Mein 1. Impuls war, zu sagen, dass diese Fälle gewinnminderend waren, aber ich denke jetzt, dass sie erfolgsneutral sind, da es sich letzendlich um das Begleichen von Schulden handelt. Tatsächlich gewinnminderend wären die Aktionen, die zur Entstehung der Schulden geführt haben (Zielkauf oder Erwerb des Einkommens). Habe ich recht?
1 Antwort
Für B ist das richtig, sofern man davon ausgeht, dass die initiale Lieferung bereits entsprechend als Aufwand (oder AK) verbucht wurde. Die Bezahlung wäre dann ein erfolgsneutraler Aktiv-Passiv-Tausch. Das Skonto allerdings ist wiederum ein Ertrag bzw. mindert die AK.
Einkommensteuer kann nur bei einem Einzelunternehmer Bezug zum Rechnungswesen haben. Diese ist aber eine persönliche, nicht abzugsfähige Steuer, hat daher in der GuV nichts zu suchen und wäre demnach als Privatentnahme zu buchen.
ja, schon deshalb, weil es die USt selbst auch ist (beim Bilanzierer)
Gewerbesteuer wäre eine Betriebsausgabe, die allerdings steuerlich nicht abziehbar ist und deshalb außerbilanziell wieder hinzugerechnet wird.
Okay alles klar, aber sagen wir, dass es sich um die Überweisung des Umsatzsteuerbetrags handelt. Da ist diese Aktion auch erfolgsneutral oder