Überprüfung der Rauchwarnmelder in der Mietwohnung?
Hallo, liebe Leute,
hab mal eine Frage, die mich beschäftigt und zwar: Müssen die neuen modernen Rauchwarnmelder, die ja eigentlich extra dazu gedacht waren, um sie in Zukunft per Funk zu warten und zu überprüfen trotzdem weiterhin immer vor Ort (in der Wohnung des Mieters) geprüft und gewartet werden und muss das weiterhin in der Wohnung des Mieters stattfinden, muss da trotzdem immer jemand extra vorbeikommen oder kann/darf man es als Mieter auch ablehnen und auf die funkgesteuerte Wartung, ohne Hausbesuch bestehen?
Mich interessiert es einfach, wie da die Gesetzeslage ist. Habt vielen Dank für Eure Antworten.🌺
1 Antwort
Die Prüfung erfolgt normalerweise mittels echtem Testrauch oder gar Testgeräten, ich hab aber auch schon erlebt, dass einfach nur die Testtaste gedrückt wird. Ich würde aber auch, um nicht an diesem Termin anwesend sein zu müssen, nach der konkreten Prüfweise fragen, und diese anbieten, auch selber zu machen. Das ist in Absprache mit dem Vermieter zu klären, ob der das als zulässig sieht. Womöglich hat der wieder Vorgaben einer Versicherung zu erfüllen, die für rauchwarnmelderbestückte Wohnungen günstigere Verträge anbieten, dann aber auch den Nachweis der Prüfung verlangen. Außerdem wird der Vermieter natürlich im Brandfall auch die Rm.-prüfung nachweisen müssen. Und ohne diese Prüfung womöglich haftbar gemacht. Für diese Prüfung braucht es sicherlich eine Art Sachkundenachweis. Wenn du den nicht hast, wird es wahrscheinlich schon mal nicht möglich sein. Aber selbst mit diesem Nachweis muss der Vermieter das dich bestimmt nicht selber machen lassen, sondern kann das einer anderen Firma auftragen.
Also gesetzlich: Du hast bestimmt (bin mir nicht 100% sicher) kein Recht darauf, die Prüfung selber zu machen, aber unter bestimmten Umständen wäre es möglich, wenn du dich mit dem Vm. einigst.
Mich nervt das, wie schon erwähnt, vor allem, weil es ein weiterer Termin ist, den ich zu Hause anwesend sein muss, oder jemand da sein muss. Blöd, wenn man arbeiten muss.
Ja, das verstehe ich auch sehr gut, das ist immer sehr ungünstig, wenn man beschäftigt ist, arbeiten muss und keine Zeit hat, aber extra dafür dann vor Ort sein muss.
@treppensteiger, Dankeschön für die ausführliche Erklärung und Antwort, ich habe leider keine Genehmigung/Erlaubnis um die Wartung selbstständig durchzuführen, denke auch, das mein Vermieter sich nicht darauf einlässt, und es mir nicht gestattet diese eigenhändig durchzuführen, er wird auf jeden Fall über einem Nachweis darüber bestehen, oder gar höchstpersönlich bei diesem Termin anwesend sein wollen.