Überlege nochmal eine Neue Ausbildung zu machen als Verkäufer?

2 Antworten

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Ja, ob Erstausbildung oder Studium spielt da keine Rolle, ein Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente besteht auch in jeder weiteren Ausbildung.

Ein Anspruch beim Kindergeld kann längstens bis zur Vollendung des 25 und Waisenrente max.bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres bestehen.

Einkommen spielt in beiden Fällen keine Rolle, nur beim Kindergeld darfst Du wegen der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung neben einer weiteren Ausbildung nebenbei in einem Nebenjob in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.


isomatte  22.02.2025, 18:17

Danke dir für deinen Stern !

Das sind die falschen Gründe, um eine Ausbildung zu absolvieren.

Kindergeld nur bis 25.

Zudem eignet sich eine Ausbildung als Verköufer nicht unbedingt für einen zweiten Bildungsgang.