TVÖD Eingruppierung und Erfahrungsstufe?
Hallo liebe User,
Ich arbeite zur Zeit bei einer Sparkasse im öffentlichen Dienst.
Zurzeit bin ich in der Entgeltgruppe E7, Erfahrungsstufe 2.
Nun ist die Frage, wenn ich zum Beispiel in die E9a aufsteige, werde ich dann auf die Erfahrungsstufe 1 zurück gesetzt?
Zu meiner Tätigkeit: Ich bin Bankberater und die Stelle die mich sehr interessiert ist ebenfalls eine Beratungsstelle, nur für Vermögende Kunden. Im Prinzip sind es die selben Aufgaben, nur eben auf einem höherem Niveau und größerem Produktportfolio.
Wird meine Erfahrungsstufe wieder auf 1 gesetzt, da es ja eine neue Entgeltgruppe ist, oder wird diese fortgeführt, da ich ja im prinzip die selbe, bzw. ähnliche, Stelle weiterführe?
Vielleicht ist ja jemand aus dem TVÖD selber in so einer Situation gewesen und kann mir weiterhelfen 😎👍🏻.
Vielen Dank
2 Antworten
Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet.
Nein, die Erfahrungsstufe dürfte sich nicht ändern
Sorry, wenn ich nochmal nachfragen (für meine Ma).
Sie ist aktuell in E6, Stufe 2 (Stufe seit 1.1.).
Ab 1.11. wird sie in E 9a höhergestuft (interner Wechsel).
Also bleibt sie dann in Stufe 2, diese beginnt aber ab Tag der Höherstufung erst wieder zu zählen oder geht es zurück in Stufe 1?
Danke.