TVÖD Eingruppierung und Erfahrungsstufe?

2 Antworten

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet.


LuClRa  28.10.2024, 17:16

Sorry, wenn ich nochmal nachfragen (für meine Ma).

Sie ist aktuell in E6, Stufe 2 (Stufe seit 1.1.).

Ab 1.11. wird sie in E 9a höhergestuft (interner Wechsel).

Also bleibt sie dann in Stufe 2, diese beginnt aber ab Tag der Höherstufung erst wieder zu zählen oder geht es zurück in Stufe 1?

Danke.

Nein, die Erfahrungsstufe dürfte sich nicht ändern