Türschanier kaputt, zählt Mieter?
Hallo Community,
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Zu folgender Situation könnte ich keine eindeutigen Antworten im Internet finden, vielleicht weiß es jemand von Euch.
Von einer Tür ging das Türband (Scharnier) kaputt. Die Erneuerung war ziemlich kostspielig. Es ist eine Diskussion über die Kosten dafür entbrannt.
Der Vermieter sagt, dass dies wäre Verschleiß, also müsse der Mieter zahlen.
Der Vermieter sagt, dass nur solche Verschleißteile vom Mieter zu tragen sind die er in die Hand nehmen kann, und es wäre Vermietersache.
Was meint ihr?
Beste Grüße,
Lovecraft
4 Antworten
ließ mal hier nach.
Aber du kassierst ja auch als Vermieter Geld das ist ja kein "Gehalt" sondern eine Nutzungsentschädigung wo auch Rückstellungen gebildet werden müssen für einen kommende Renovierung / Sanierung.
Wenn durch verschleiß was kaputtgeht Vermieter sein Bier.
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/
Der Vermieter sagt, dass dies wäre Verschleiß, also müsse der Mieter zahlen.
Nein. Verschleiß ist gerade der Grund warum es Sache des Vermieters ist. Das ergibt aus dem Wesen des Mietvertrags. §535 BGB Abs 1 Satz 2:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Für Kleinreparaturen können vertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Für die Gültigkeit der Klausel muß diese aber angemessene Höchstgrenzen festlegen.
Sowohl für die einzelne Reparatur ( da sehen Gerichte bis zu 110€ gerade noch als zulässig) als auch in Bezug auf das jährliche Maximum. Außerdem muß es auf Gegenstände beschränkt sein, die im Häufigen Zugriff des Mieters stehen, sprich das was der Mieter häufig berührt.
Überschreitet eine einzelene Reparatur die vereinbarte Grenze ist es keine Kleinreparatur und ist vollständig vom Vermieter zu tragen.
das geht auf die Kappe vom Vermieter.
oder hat der Mieter die Tür mutwillig zerstört?
sofern keine mutwillige Beschädigung seitens des Mieters vorliegt gehen die Kosten an den Vermieter