Trotz Straftat zur Bundeswehr?

2 Antworten

Wenn es ein Ermittlungsverfahren gegen dich gibt, dann musst du das angeben, wenn du danach gefragt wirst. Ansonsten dürfte das beim Freiwilligen Wehrdienst kein grundsätzliches Hindernis sein. Eher wenn du dich längerfristig verpflichten möchtest und dann müsste man auch erstmal schauen, was dabei wirklich am Ende strafrechtlich herauskommt. Von daher: Keine Panik!


Hansip509m 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 11:52

Hallo Hrimthur,

Danke für deine Antwort auf meine Frage, aber ist das wirklich so das man gar keine Chance mehr hat auch wenn es "nur" Vandalismus durch Sprayen ist? Denn auf Google und durch eine andere Antwort wurde mir was anderes gesagt. Außerdem bin ich frisch 18 und bin davor noch nie aufgefallen, wird das nicht eventuell ein positives Argument gegen Ablehnung sein?

Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, kannst du deine Bewerbung abhaken, du wirst direkt abgelehnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Hansip509m 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 11:54

Hallo Hrimthur,

Danke für deine Antwort auf meine Frage, aber ist das wirklich so das man gar keine Chance mehr hat auch wenn es "nur" Vandalismus durch Sprayen ist? Denn auf Google und durch eine andere Antwort wurde mir was anderes gesagt. Außerdem bin ich frisch 18 und bin davor noch nie aufgefallen, wird das nicht eventuell ein positives Argument gegen Ablehnung sein?

Hrimthur  16.03.2025, 12:05
@Hansip509m

Du hast keine Chance während eines laufenden Verfahrens. Nach der Verurteilung ist es eine Einzelfallentscheidung.