Trotz Straftat zur Bundeswehr?
Hallo,
Ich wurde gestern Abend beim Sprayen erwischt und dadurch das sie alle Beweismaterialen etc. haben wird es nicht so entspannt für mich. Ich habe aber in ein paar Tagen mein Bewerbungsgespräch bei der Bundeswehr für den FWD und habe nun die ganze Zeit die Bedenken das ich doch nicht angenommen werde. Ich werde es aufjedenfall erzählen, aber denkt ihr ich habe gar keine Chance mehr darauf angenommen zu werden oder wie sieht es jetzt aus?
2 Antworten
Wenn es ein Ermittlungsverfahren gegen dich gibt, dann musst du das angeben, wenn du danach gefragt wirst. Ansonsten dürfte das beim Freiwilligen Wehrdienst kein grundsätzliches Hindernis sein. Eher wenn du dich längerfristig verpflichten möchtest und dann müsste man auch erstmal schauen, was dabei wirklich am Ende strafrechtlich herauskommt. Von daher: Keine Panik!
Hallo Hrimthur,
Danke für deine Antwort auf meine Frage, aber ist das wirklich so das man gar keine Chance mehr hat auch wenn es "nur" Vandalismus durch Sprayen ist? Denn auf Google und durch eine andere Antwort wurde mir was anderes gesagt. Außerdem bin ich frisch 18 und bin davor noch nie aufgefallen, wird das nicht eventuell ein positives Argument gegen Ablehnung sein?
Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, kannst du deine Bewerbung abhaken, du wirst direkt abgelehnt.
Du hast keine Chance während eines laufenden Verfahrens. Nach der Verurteilung ist es eine Einzelfallentscheidung.
Hallo Hrimthur,
Danke für deine Antwort auf meine Frage, aber ist das wirklich so das man gar keine Chance mehr hat auch wenn es "nur" Vandalismus durch Sprayen ist? Denn auf Google und durch eine andere Antwort wurde mir was anderes gesagt. Außerdem bin ich frisch 18 und bin davor noch nie aufgefallen, wird das nicht eventuell ein positives Argument gegen Ablehnung sein?