Trotz Selbstständigkeit eine Ausbildung machen?
Hallo,
ich bin selbstständig (Mediendesigner), würde aber noch eine Ausbildung starten. 1. Wie sieht das aus? Ich zahle in die KSK ein, was passiert damit? 2. Kann ich die Selbstständigkeit behalten, trotz Ausbildung? 3. Darf ich dann trotzdem noch etwas verdienen? Gibt es da eine Grenze?
Mir geht es daraum, daß ich, wenn etwas "schief geht" mit der Ausbildung (da die Arbeit eher eine Art Experiment für mich ist), daß ich dann trotzdem und vorallem danach meine Selbstständigkeit noch habe, als "Sicherheit".
7 Antworten
Generell geht das, wenn dein Ausbildungsvertrag dir solche nebenberufliche Tätigkeiten nicht untersagt. In der Regel lässt sich das jedoch ausräumen und verhandeln. Als Azubi erhälst du solzialversicherungspflichtigen Lohn, du bist dann auch in der gesetzlichen KK. Verdienen darfst du soviel du willst. Deine beiden Einkunftsarten werden addiert, daraus wird deine Steuerberechnet (natürlich wird die bereits abgezogene Lohnsteuer berücksichtigt).
Es spricht grundsätzlich rechtlich nichts dagegen, neben einer Ausbildung noch selbständig zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Ausbildung Vollzeit sein soll. Dann solltest du dein Gewerbe auf Nebengewerbe ummelden. Dadurch entfällt die Versicherungspflicht in der KSK. Als Auszubildender bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt und musst dich dementsprechend gesetzlich versichern. Die KSK kommt da dann nicht mehr in Frage. Zur Sicherheit solltest du dich auf jeden Fall mit der KSK in Verbindung setzen und das genau klären.
Es gibt in der Ausbildung keine Zuverdienstgrenzen, du darfst - so dir das dein Arbeitgeber erlaubt - jederzeit einen Nebenjob ausüben.
Lies dir am besten mal unsere 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe durch - da bekommst du schon mal einen ersten Überblick: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/e-book-die-10-haeufigsten-fragen-zum-nebengewerbe-und-zur-nebentaetigkeit/
zu 1. Du bist dann eben Krankenversichert für alles was du so tust. zu 2. Ja kannst du, allerdings melde sie als Nebenberufliche Selbstständigkeit beim Gewerbeamt um, oder an und sage deinem Ausbildungsbetrieb, das du Sie hast, denn er muss damit einverstanden sein. zu 3. du darfst soviel verdienen wie du willst, solange deine Ausbildung und der dahinter stehende Betrieb nicht darunter leidet. Sei deinem Betrieb gegenüber ehrlich und achte darauf, das du seine Interessen nicht verletzt, allerdings kann er dir auch nicht pauschal deine Tätigkeit verbieten, ohne wichtige Gründe anzuführen.
Wenn du eine Vollzeit-Ausbildung machst, dürfte es schwierig sein, in der KSK zu bleiben. Theoretisch wäre es am einfachsten, die Hotline der KSK anzufrufen und zu frage. Nur ich weiß selbst, dass die jeden Tag immer besetzt ist und du nicht durchkommst. Unproblematisch wäre es, wenn du dich allein oder im Fernstudium fortbilden würdest. Alles gleichzeitig kann man oft nicht haben. Die KSK möchte nämlich auch nicht ausgenutzt werden. Wenn du eine normale Ausbildung machst, bist du ja über deinen Ausbilder versichert.
Natuerlich. Niemand hindert Dich daran Dich weiterzubilden. Ist nur die Frage mit der Versicherung. Als Unternehmer bist Du ja privat versichert, keine Ahnung wie das mit dem Ausbildungsbetrieb ablaeuft...