Bei uns findest du viele Infos zu deinem Ausbildungsberuf.... Auch Interviews mit Azubis haben wir für dich...einfach nach unten scrollen. Da sind auch Azubis dabei, die mit einem Realschulabschluss die Ausbildung begonnen haben. Schau einfach mal rein --> http://www.azubister.net/nn/285/Ausbildung/Sozialversicherungsfachangestellte/r/Mitglieder
Lebenslauf, Zeugnisse, Notizblock und Stift.
Du solltest dich natürlich fragen, was zu dir passen könnte und dich dann einfach auf die Berufe bewerben die dich wirklich interessieren. Auf www.azubister.net kannst du außerdem Azubis zu ihren Erfahrungen befragen und direkten Kontakt mit Betrieben schließen.
Bei der GEsundheits- und Krankenpflegerin hast du viel mehr mit der Pflege von menschen zu tun, als Fachangestellte viel mehr organisatorische Dinge. Kommst also darauf an was dir mehr liegt. Ein paar mehr Tipps können dir sicherhlich unsere Azubis geben:)
Eine Ausbildung und eine damit verbundende Lizenz gibt es nicht als DJ. Um dich korrekt anzumelden meldest du ein Gewerbe an. Das kannst du aber auch noch 3 Monate (das war zumindest mal so, frag mal beim Gewerbeamt) im nachinein machen, nachdem du deinen ersten Gig hattest.
Natürlich wollen Sie dich da auch kennenlernen. Aber ein Informationsgespräch heisst dann eher, dass man sich gegenseitig informiert. Du den Betrieb über DICH, der Betrieb informiert dich über die Ausbildung. Entsprechend würde ich mir ein paar Fragen vorbereiten und diese Chance des Austauschs auch zu nutzen und um einen interessierten Eindruck zu hinterlassen.
Schülerpraktika gehen ja in der Regel nur eine kurze Zeit, dafür gibt es dann keine Vergütung. Bei längeren Praktika ist es jedoch auch üblich, dass der Praktikant eine Vergütung erhält.
"Der Service am Kunden" sagt es eigentlich am besten aus. Als Servicekauffrau bist du im direkten Kundenkontakt, las Lauftverkehrskauffrau eher im Hintergrund. Weitere Unterschiede können die vielleicht unsere Azubis erläutern!?;)
Generell geht das, wenn dein Ausbildungsvertrag dir solche nebenberufliche Tätigkeiten nicht untersagt. In der Regel lässt sich das jedoch ausräumen und verhandeln. Als Azubi erhälst du solzialversicherungspflichtigen Lohn, du bist dann auch in der gesetzlichen KK. Verdienen darfst du soviel du willst. Deine beiden Einkunftsarten werden addiert, daraus wird deine Steuerberechnet (natürlich wird die bereits abgezogene Lohnsteuer berücksichtigt).