Trotz Attestpflicht kein Attest?

2 Antworten

Fehlen mit Attest = x entschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis

Fehlen ohne Attest = x unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis

Da du deine Schulpflicht erfüllt hast, könnte man dich vom Bildungszweig "schmeißen", sodass der Traum von (was auch immer du gerade probierst) erstmal dort beendet ist. Aber dies passiert in der Regel erst, wenn es eine gewisse Anzahl an Fehlzeiten gibt. Wobei eine Attestpflicht ja auch erst "verhängt" wird, wenn es vorher schon viele Fehlzeiten gab. Da ist also auch ein Ausschluss aus dem Bildungszweig sicherlich nicht mehr all zu fern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Nö außer eben das du jetzt einen unentschuldigten Fehltag hast.

Ab einer Woche kann es auch zum Amt gehen. (Jedenfalls ist es bei uns so)