Todesfall, wie lange Arbeitsunfähig?
Hallo..
Vor knapp 3 Wochen ist mein Vater gestorben.. ich vermisse ihn..
Leider war ich seitdem nicht mehr arbeiten und wurde krankgeschrieben.
Ich arbeite im Einzelhandel und muss dementsprechen Nett zu Kunden sein.
Da ich aber immernoch sehr stark trauer und mich noch nicht bereit fühle..wollte ich nochmal zu meinem Hausarzt ggf. Zu einer Psychologin.. Frage: wie lange kann ich mir Zeit nehmen genug zu trauern und ist es richtig sich noch ein paar Tage krank zu melden?
5 Antworten
Erstmal mein Beileid.
..
Offiziell stehen Dir 2 Tage Sonderurlaub zu.
Natürlich kannst Du, wenn es Dir so schlecht geht, eine AU kriegen, aber Du solltest dran denken, dass das Leben weitergeht und Dich nicht einigeln, sondern ablenken. 3 Wochen sind rum, es geht auch länger, die AU muss aber lückenlos sein.
Nach 6 Wochen gibt es keine Lohnfortzahlung vom AG mehr, nur noch Krankengeld, dass Du selber beantragen musst. Würd ich nicht ausreizen..
Wie alt bist Du denn, wenn ich das fragen darf?
Das Leben geht weiter, dann wenn es am besten passt. Jeder Mensch ist individuell.
Okay, das ist ein Alter, wo man echt nicht denkt, ein Elternteil geht
Ich fand es noch mit 48 hart, mitzuerleben, wie mein Dad an Lungenkrebs starb- ich war tatsächlich auch froh über die Ablenkung im Beruf, aber da hatte ich auch mehr meine Ruhe als Du als VK.
(man weiß ja, wie nett manche Leute sein können.. und dann heißt nachher 'wie reagiert DIE denn' und 'sollte doch zuhause bleiben, wenn so von der Rolle'
Red offen mit Arzt/ Therapeut drüber.
Wenn Du so fertig bist, dann wird da was möglich sein.
Es nutzt Dir ja nichts, wenn Du Dich hinzwingst...und innerlich leidest wie ein geprügelter Hund.
Alles Gute für Dich!
Unabhängig von der Tragik:
Offiziell stehen Dir 2 Tage Sonderurlaub zu.
Das ist etwas "voreilig".
Auf (bezahlen) Sonderurlaub besteht nur Anspruch, wenn ein Arbeitnehmer sich auf die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen kann - dessen Anwendung leider aber vertraglich ausgeschlossen werden darf - oder eine eigene vertragliche Regelung (in "Ablösung" dieser Bestimmung) für diesen Fall Sonderurlaub vorsieht.
Ansonsten besteht nur Anspruch auf Gewährung von Freizeit, die der Arbeitgeber aber nicht auch bezahlen muss.
Ich hoffe du hast dir so viel Zeit genommen, wie es für dich richtig war.
Mein herzliches Beileid;
Ich denke 4-6 wochen wären noch im rahnen von "Verständlich"
Wenn du mehr brauchst dann brauchstcdu mehr;
Dann nimmst du dir das halt
Tu, was du brauchst!
Noch Zeit zum trauen?
Melde dich weiter krank.
Jeder versteht das.
Geh nicht zur Arbeit wenn du nicht bereit dafür bist.
Liebe Grüße
So lange wie es dauert, Gesundheit geht vor. Psychologische Hilfe ist nicht verkehrt.
Bin 24..