Titel aus unerlaubter Handlung?

1 Antwort

Das ist soweit korrekt. Denn ab Volljährigkeit sind die Kinder selbst für ihre Ansprüche verantwortlich. Der Titel geht dann an das Kind über. Du bist jetzt nicht mehr sorgeberechtigt und sogar ebenfalls für die Bedarfsdeckung der Kinder ab Volljährigkeit, falls noch Bedarf besteht, verantwortlich.

Um die aufgelaufenen Schulden aus der Zeit der Minderjährigkeit müssen sie sich jetzt selbst kümmern.