Taxi funkfrequenzen bereich?

2 Antworten

Das Abhören des Taxifunks ist verboten! Wenn sie Dich erwischen, wird Dein Scanner eingezogen und bekommst obendrauf noch eine Stange Geld an Strafe. Schwarzhörer werden nach wie vor verfolgt!

Mfg

Das stimmt vorne und hinten nicht Der Taxifunk ist kein Problem Auch Flurfunk darf man abhören

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@Chrisi431

Ganz ehrlich: Ich werde mich hier nicht streiten denn es ist mir vollkommen egal, was ihr so illegal treibt! Das Abhören ist verboten... und wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du jederzeit bei der Bundesnetzagentur anrufen und Dich darüber informieren; und das ist auch noch 6 Jahre nach meiner Antwort so. Von der schnellsten Truppe scheinst Du ja nicht zu sein :-)

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Erstes: Wie genau sollen sie einen Empfänger lokalisieren? Zweitens: Wenn die wirklich vor der Tür stehen fragst du einfach nach dem Durchsuchungsbeschluss. Haben sie nicht? Dann können sie wieder gehen. Und für sowas kriegen die wahrscheinlich auch niemals einen. Was habt ihr hier immer alle direkt Paranoia?

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@fenta421

Andere Frage... und nach 6 Jahren, in denen sich auch Dinge ändern können: In welcher blauäugigen Welt lebst Du denn? Der Verkauf nicht nur von Scannern, auch von Funkgeräten in nicht freien Berichen, hat stark zugenommen. Deshalb muß und wird das mittlerweile stark verfolgt. Und wenn die Behörden vor der Tür stehen ist das eine andere Situation als nur hinter einem Monitor Texte zu schreiben - üblicherweise gehen die dann auch rein!

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http://www.funkfrequenzen01.de/index017.htm Hier findest du ein paar Frequenzen

Pass aber auf, dass du nicht in eine Frequenz vom Militär oder der Polizei kommst, dass ist meines Wissens strafbar. Kannst du mir den Link zu deinem Scanner schicken?

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@Yanreich0

Danke, die Seite kenne ich schon. Leider ist für MV nichts dabei. Ich besitze einen Albrecht AE 65H

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@Yanreich0

Nur zu Eurer Information: Das Abhören von fast allen Funkfrequenzen ist mittlerweile verboten! Ausnahmen sind Rundfunk (wenn Du GEZ zahlst), CB- Funk, Freenet, PMR und Amateurfunk. Alles Andere ist für Euch unter Strafe tabu. Auch wenn immer wieder mal neunmalkluge Propheten auftauchen und behaupten, daß es anders wäre!

Im Zweifelsfall kann man bei der Bundesnetzagentur anrufen und sich dort informieren: Dann bekommt man Informationen aus erster Hand.

Mfg

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@Gluglu

So geil! So viel gefährliches Halbwissen hat dafür gesorgt, dass ich mich hier extra für registriert habe. Also: es gibt ein sogenanntes Scannerurteil des BGH. Das besagt dass derjenige der Informationen aussendet dafür Sorge zu tragen hat dass sie nicht ausgespäht werden dürfen. Dies erreicht der Aussendende mit Verschlüsselungstechniken. Wenn Du aber mit Deinem handelsüblichen Scanner versehentlich aus die Polizeifunkfrequenz kommst, oder über den Taxifunk stolperst: kein Stress. Schließlich steht den Betreibern die Technik zur Verschlüsselung zur Verfügung, wenn Sie diese jedoch nicht nutzen, müssen sie damit rechnen dass einer mithört. Hier mal ein Link dazu: http://www.hurcks.de/funkempfang/3berichte/recht/bu-urteil.htm .So, Praxisbeispiel: Der böse Bube hört illegal den Polizeifunk ab. Was passiert? Nachdem man dir den Empfang technisch nicht nachweisen kann erstmal gar nichts, es sei denn Du bist so doof und speicherst die Frequenzen ab. Wenn Du im Auto unterwegs bist, deinen Scanner dabei hast, wird das natürlich das Interesse der Cops wecken. Also speicher die Frequenz um Himmels Willen nicht ab. Und wenn Du fertig bist mit hören: verstell sie. Dann ist alles safe. Das ist natürlich was anderes, wenn Du jetzt den Aufwand betreibst und den neuen TETRA-Funk anfängst auseinander zunehmen. Der ist geschützt, und verschlüsselt. Da bist bist Du im tiefroten Bereich. Aber auch hier gilt: empfangen kann das theoretisch jeder. Ist nichts anderes wie Radio.

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