Taufpaten fremder Konfession

13 Antworten

für den Fall, dass uns Eltern etwas zustößt, unser Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten und aktiv zu unterstützen

Der Gedanke ist ehrenwert, aber sollte euch etwas zustoßen, wird nicht der/die Patin eurer Kind weiter begleiten, sondern die Person, der das Familiengericht diese Aufgabe zutraut und zuspricht. Das liegt nur sehr bedingt in eurer Hand.

Mein Sohn hat 2 Taufpaten, die keiner christlichen Kirche angehören. Sie haben ganz normal an der "Zeremonie" teilgenommen, sind aber nicht aufder Taufurkunde zu finden. Dort steht nur der "christliche" Pate. Ich schätze mal, das hängt auch etwas vom Weltbild des Pastors/Pfarrers ab, ob "Nicht-Christen" erwünscht sind. Offizielle Paten, also mit Urkunde, dürfen sie nicht sein..

Kein Zeuge Jehova würde an einer Kindstaufe teilnehmen, geschweige denn eine Patenschaft übernehmen. Eigentlich solltest du das wissen, wenn es gute Bekannte sind. Was soll die Frage also?

Es gibt auch Christen, die das ablehnen - dazu gehöre ich. Selbst eine Einladung zu einer Tauffeier habe ich schon abgelehnt

ischdem  07.08.2014, 17:45

jedem soooo wie ER/Sie will....KEINER WIRD GEZWUNGEN

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Sirius66  07.08.2014, 18:28

Ja, das ist richtig. Die Zeugen Jehovahs taufen eigentlich erst dann, wenn der Täufling (sie nennen es wahrscheinlich nicht so) seinen Antrag selbst stellt. Er ist dann Taufanwärter, muss sich bewähren, seinen Glauben und seine Ernsthaftigkeit beweisen und kann - wenn der Rat es gutheißt - getauft werden, wenn er sich selbst dafür entscheidet.

So gesehen wird der Betreffende es wahrscheinlich eh nicht machen. Haste recht.

Gruß S.

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Also zunächst einmal: wenn den Eltern etwas zustößt, sind nicht die Paten in der Verantwortung, sondern das Jugendamt; es kann sein, dass man dort die Patenwahl der Eltern berücksichtigt, aber eine Garantie habt ihr nicht.

Pate ist ein kirchliches Amt, das nur Menschen übertragen werden kann, die der Kirche zugehörig sind. Das machte vom Ursprung des Patenamts her anders auch gar keinen Sinn. Der Pate hat nämlich die Aufgabe, die Eingliederung des Täuflings in die Kirche zu fördern. Denkst du wirklich, dass ein Zeuge Jehovas, ein Moslem oder Hindu mit dem Kind jeden Sonntag in die Kirchen gehen würde?

Ein Taufpate soll bei der religiösen Entwicklung / Erziehung des Kindes unterstützen, daher logischerweise auch die entsprechende Konfession haben! Bei einer katholischen Taufe kann dementsprechend auch nur ein Katholik Taufpate sein! Andersgläubige können "nur" Taufzeugen sein. Wenn ich mich dazu entschliesse mein Kind taufen zu lassen, übrigens erst bei Religionsmündigkeit ab 14 kann das Kind die Taufe durch Firmung selbst bekräftigen! habe ich mich ja auch bereits für eine Konfession entschieden und in der Regel die, die auch von den Eltern oder zumindest einem Elternteil gelebt wird! Andersgläubige können und sollen auch unser Leben und Denken bereichern, können die Taufe aber wie gesagt nur bezeugen. Wenn den Eltern etwas passiert, so dass die Paten die Verantwortung für das Kind übernehmen sollen, kann ich dies sowieso nur testamentarisch festlegen, religiöse Patenschaften beinhalten da keinerlei "Rechtsanspruch"! Unsere Kinder sind katholisch getauft und von mir so "erzogen" , in dem ich es ihnen vorlebe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das auch Andersgläubige eine ganz wichtige Rolle im Leben meiner Kinder spielen und sollte sowieso nicht nur von der Religion abhängen!

...vor allem wichtig unserem Kind zwei verantwortungsbewusste Menschen zur Seite zu stellen

katholisch: Einer der beiden muss katholisch getauft, gefirmt sein und darf nicht aus der Katholischen Kirche ausgetreten sein.

evangelisch: weiß ich nicht genau.

Nun ist es aber so, dass einer der beiden Paten keiner "klassischen" Religionsgemeinschaft abgehört, sondern ein Zeuge Jehovas ist. Kann so jemand Taufpate werden?

Ein Zeuge Jehova kann kein Taufpate eines Kindes werden, das in die Katholische Kirche hinein getauft wird. Er kann Taufzeuge werden. Das kann praktisch jeder.

Das gilt prinzipiell für jede Konfession und Religion der Taufzeugen. Bezüglich des Taufpaten ist das im katholischen Kirchenrecht eindeutig geregelt und es gibt dafür auch keinerlei "Spielraum" (wie z.B.: Es kommt auf den Pfarrer an, wie der das sieht).