Stunden der Ausbildung?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja 44%
Nein 33%
Andere Antwort 22%

6 Antworten

Andere Antwort

Das dürfte nicht ganz einfach werden, wenn die Anzahl der Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgeschrieben ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andere Antwort

Du hast einen Ausbildungsvertrag, welcher vom Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Stelle (Kammer) unterzeichnet und genehmigt ist. Darin enthalten ist auch der Ausbildungsplan, welcher nur funktioniert, wenn die vereinbarten Wochenstunden eingehalten werden.

Um eine Verkürzung zu bekommen, müsste ein persönlicher Ausbildungsplan erstellt werden, welcher wiederum mit der Kammer abgestimmt und genehmigt sein muss. Über den Daumen gepeilt würdest Du über das Jahr rund einen Monat weniger Ausbildungszeit haben als bisher. Das kann dann schon eine knappe Kiste werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Du musst also damit rechnen, dass Du eine Ablehnung bekommst oder Dir von vornherein nahegelegt wird, die Ausbildung zu beenden, da die ernsthafte Absicht zum Erreichen des Ausbildungszieles in der vorgegebenen Zeit nicht gegeben ist.

Ja

Hi,

Damit verlangst du doch nur alltägliches von ihm, es wird ihn kaum überraschen.

Warum sollte darüber irgendwie erzürnt sein? Das sind eben die Regeln. Basta.

LG

Harry

Tbaumann19 
Fragesteller
 05.06.2023, 07:12

Ich weiß nur noch nicht, wie ich das begründen kann.

0
heizfeld  05.06.2023, 07:29
@Tbaumann19

Das mußt du gar nicht wei lals Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverringerung besteht.

Als Ar­beit­neh­mer ha­ben Sie ei­nen all­ge­mei­nen ge­setz­li­chen An­spruch auf Ver­rin­ge­rung Ih­rer Ar­beits­zeit,

  • wenn Sie länger als sechs Mo­na­te beschäftigt sind und
  • wenn Ihr Ar­beit­ge­ber in der Re­gel mehr als 15 Ar­beit­neh­mer beschäftigt, wo­bei die Aus­zu­bil­den­den nicht mit­gezählt wer­den.

Die­se Re­ge­lung ist in § 8 Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG) ent­hal­ten.

Die Ar­beits­zeit­verkürzung müssen Sie spätes­tens drei Mo­na­te vor de­ren Be­ginn ver­lan­gen. Der Ar­beit­ge­ber hat Ih­ren Wunsch nach Ar­beits­zeit­verkürzung mit Ih­nen zu erörtern. Und er muss Ih­rem Wunsch zu­zu­stim­men, falls be­trieb­li­che Gründe dem nicht ent­ge­gen­ste­hen (§ 8 Abs.4 Satz 1 Tz­B­fG).

Ein be­trieb­li­cher Grund liegt nach dem Ge­setz ins­be­son­de­re dann vor, wenn ei­ne Ver­rin­ge­rung der Ar­beits­zeit die Or­ga­ni­sa­ti­on, den Ar­beits­ab­lauf oder die Si­cher­heit im Be­trieb we­sent­lich be­ein­träch­ti­gen oder un­verhält­nismäßige Kos­ten ver­ur­sa­chen würde.

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Klär dann ab, ob sich die Ausbildungszeit dadurch verlängert.

Deine monatlichen Ausbildungsstunden kannst Du max. mit expliziter Zustimmung Deines Ausbildungsbetriebes runtersetzen.

Und einer solchen muss er keinesfalls zustimmen.

Übrigens - wie oft möchtest Du diese inhaltlich gleiche Frage hier noch einstellen?