Stunden der Ausbildung?
Ich habe die Idee, dass ich meine Stunden Anzahl aus psychischen und privaten Gründen von 38,5 auf 35,5 Stunden herunter setze. Ich habe aber ein wenig vor der Reaktion meines Ausbilders Angst. Wie findet ihr das? Soll ich das wagen? Oder lieber nicht? Gerne mit Begründung.
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
6 Antworten
Das dürfte nicht ganz einfach werden, wenn die Anzahl der Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgeschrieben ist.
Du hast einen Ausbildungsvertrag, welcher vom Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Stelle (Kammer) unterzeichnet und genehmigt ist. Darin enthalten ist auch der Ausbildungsplan, welcher nur funktioniert, wenn die vereinbarten Wochenstunden eingehalten werden.
Um eine Verkürzung zu bekommen, müsste ein persönlicher Ausbildungsplan erstellt werden, welcher wiederum mit der Kammer abgestimmt und genehmigt sein muss. Über den Daumen gepeilt würdest Du über das Jahr rund einen Monat weniger Ausbildungszeit haben als bisher. Das kann dann schon eine knappe Kiste werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Du musst also damit rechnen, dass Du eine Ablehnung bekommst oder Dir von vornherein nahegelegt wird, die Ausbildung zu beenden, da die ernsthafte Absicht zum Erreichen des Ausbildungszieles in der vorgegebenen Zeit nicht gegeben ist.
Hi,
Damit verlangst du doch nur alltägliches von ihm, es wird ihn kaum überraschen.
Warum sollte darüber irgendwie erzürnt sein? Das sind eben die Regeln. Basta.
LG
Harry
Das mußt du gar nicht wei lals Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverringerung besteht.
Als Arbeitnehmer haben Sie einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit,
- wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und
- wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden.
Diese Regelung ist in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthalten.
Die Arbeitszeitverkürzung müssen Sie spätestens drei Monate vor deren Beginn verlangen. Der Arbeitgeber hat Ihren Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung mit Ihnen zu erörtern. Und er muss Ihrem Wunsch zuzustimmen, falls betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen (§ 8 Abs.4 Satz 1 TzBfG).
Ein betrieblicher Grund liegt nach dem Gesetz insbesondere dann vor, wenn eine Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.
Klär dann ab, ob sich die Ausbildungszeit dadurch verlängert.
Deine monatlichen Ausbildungsstunden kannst Du max. mit expliziter Zustimmung Deines Ausbildungsbetriebes runtersetzen.
Und einer solchen muss er keinesfalls zustimmen.
Übrigens - wie oft möchtest Du diese inhaltlich gleiche Frage hier noch einstellen?
Ich weiß nur noch nicht, wie ich das begründen kann.