Studentische Abrufkraft - DHL - willkürliche Absagen
Hallo.
Ich bin Studentin und arbeite zweimal die Woche bei DHL auf Abruf. Termine mach ich schon 2 Wochen vorher aus und lass mich da einschreiben wo noch etwas frei ist - also ziemlich viele Arbeiter.
Gestern bin ich wieder etliche km nach Hause gefahren (20 Euro für Zug), um heute zu arbeiten. Und heute morgen bekam ich wieder einen Anruf, dass ich 'nicht kommen brauche, es sind genug Leute da'.
Es kam auch schon vor, dass ich völlig umsonst dort aufgekreuzt bin (bezahle auch schließlich Zug dorthin) und wurde spontan wieder heim geschickt, weil vergessen wurde mich anzurufen.
Nun zu meiner Frage... Ganz kurz: Ist sowas überhaupt rechtens? Ich habe nun wieder 20 Euro Verlust gemacht, weil ich darauf eingestellt habe, dort zu arbeiten.
2 Antworten
ne, das ist nicht okay. Dienstplan sollte, auch wenn man flexibel eingesetzt wird, schon frühzeitig geklärt sein. Ich sag mal, in dem Falle wohl, dass Du 24h vorher bescheid weisst. Es geht nicht an, dass Du gewehr bei Fuss stehen musst und dann kommt kurz vor knapp "ne, lass mal"
Eben weil Du ja ggf. auch schon da bist und das Ticket gezahlt hast.
Ich google mal, ob ich was sinniges finde..
Auch hier wieder der Hinweis auf § wie oben..
http://obi-verdi.blogspot.de/2011/02/mein-dienstplan-ist-verbindlich.html
Lerider findet man da nicht so richtig was außerhalb der Theorie.
Also heißt das, dass die das vermutlich dürfen. Trotzdem danke.
Noch was gefunden, da steht was in der Antwort vom Anwalt bzgl. Arbeitsweg schon angetreten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Geplante-Schicht-abesagt---f64695.html
Kurz von 2. Ausgleich für Sonntags..
"Ist die Schicht so rechtzeitig abgesagt, dass der Arbeitsausfall dem Arbeitnehmer schon vor Antritt des Weges zur Arbeitsstelle bekannt ist, so entfällt der Vergütungsanspruch für den nächstfolgenden Arbeitstag mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung der Kosten für bereits gelöste Zeitkarten." <<
Das würde umgekehrt bedeuten, wird eben nicht, zeitig abgesagt, hat man durchaus einen Anspruch. Ich denke, zumindest auf den Gegenwert des umsonst gelösten Tickets.
ich bin jetzt kein RA, aber ich hab früher Personalverantwortung gehabt. Hätte ich so was mit meinen Angestellten veranstaltet, hätte ich 100%ig Ärger "von oben" gekriegt.
ich weiss auch von meinem Freund, da kommen so Spontan-Aktionen auch mal vor "Ach,w ir brauchen Euch doch nicht- ihr könnt gerne gehen, gleich wieder ausstempeln"- das müssen die Jungs nicht machen. machen sie es, ist es ihre Entscheidung. Und da hat letztens einer ein extra-gelöstes Ticket dann auch erstattet gekriegt.
Auf meinem Einsatzplan steht:
"Einsatzplan gilt als verbindlich !"
Nur für DHL wahrscheinlich.
Korrekt erkannt. Wenn sie Dich brauchen, ist er verbindlich. Aber sonst eben nicht. Ironie aus
Wenn Du es drauf anlegst, kannst Du Dich genauso auf die verbidlichkeit berufen wie sie.
ich würde mit einem Vorgesetzten sprechen, ihm erklären (mit Datum) wann war was.. und dass das doch bitte besser gehandhabt werden soll.
Normalerweise bräuchte ich auch nicht kurz vor Arbeitsantritt, dort anrufen und fragen, ob ich in der Liste stehe. Das wurde mir letztens geraten immer kurz vorher anzurufen, ob ich in der Lste stehe.
Das ist schon ziemlich suspekt.
Klär es am besten mit dem Vorgesetzten, den dass war keine Pause sondern eine Bereitschaft:
http://www.123recht.net/Rufbereitschaft-als-Aushilfe-__f350637.html
Wenn es Bereitschaft auf Ruf ist, keine Chance, ansonsten Bereitschaft vor Ort, dann ja (denke eher das)
denke ich auch, denn es scheint ja ein Dienstplan bestanden zu haben. Der dann nur gerne mal hoppla verändert wird.
Interessantw äre, was los ist, wenn die Fragestellerin genauso hoppla sich 10min vor Dienstbeginn meldet und sagt "heut nicht"
Es kam auch schon vor, dass ich absagen musste. Aber so dreist war ich nicht, dass am selben Tag zu erledigen, sindern mindestens 2 Tage vorher. Mit der Aussage: "Wenn es jedoch nicht anders geht, komme ich trotzdem zum arbeiten."
Okay, das ist zwar erstmal für Pflege, dürfte aber allgemeibn gelten
http://www.dbfk.de/Startseite/Aktion-Tausche-wichtigen-gegen-guten-Arbeitsplatz/Kapitel-Gute-Frage---Rechtsprechung.pdf