Studentische Abrufkraft - DHL - willkürliche Absagen

2 Antworten

ne, das ist nicht okay. Dienstplan sollte, auch wenn man flexibel eingesetzt wird, schon frühzeitig geklärt sein. Ich sag mal, in dem Falle wohl, dass Du 24h vorher bescheid weisst. Es geht nicht an, dass Du gewehr bei Fuss stehen musst und dann kommt kurz vor knapp "ne, lass mal"

Eben weil Du ja ggf. auch schon da bist und das Ticket gezahlt hast.

Ich google mal, ob ich was sinniges finde..

Warg1  21.08.2014, 10:58
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olivia311077 
Fragesteller
 21.08.2014, 11:03
@Warg1

Also heißt das, dass die das vermutlich dürfen. Trotzdem danke.

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Warg1  21.08.2014, 11:10
@olivia311077

Noch was gefunden, da steht was in der Antwort vom Anwalt bzgl. Arbeitsweg schon angetreten:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Geplante-Schicht-abesagt---f64695.html

Kurz von 2. Ausgleich für Sonntags..

"Ist die Schicht so rechtzeitig abgesagt, dass der Arbeitsausfall dem Arbeitnehmer schon vor Antritt des Weges zur Arbeitsstelle bekannt ist, so entfällt der Vergütungsanspruch für den nächstfolgenden Arbeitstag mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung der Kosten für bereits gelöste Zeitkarten." <<

Das würde umgekehrt bedeuten, wird eben nicht, zeitig abgesagt, hat man durchaus einen Anspruch. Ich denke, zumindest auf den Gegenwert des umsonst gelösten Tickets.

ich bin jetzt kein RA, aber ich hab früher Personalverantwortung gehabt. Hätte ich so was mit meinen Angestellten veranstaltet, hätte ich 100%ig Ärger "von oben" gekriegt.

ich weiss auch von meinem Freund, da kommen so Spontan-Aktionen auch mal vor "Ach,w ir brauchen Euch doch nicht- ihr könnt gerne gehen, gleich wieder ausstempeln"- das müssen die Jungs nicht machen. machen sie es, ist es ihre Entscheidung. Und da hat letztens einer ein extra-gelöstes Ticket dann auch erstattet gekriegt.

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olivia311077 
Fragesteller
 21.08.2014, 11:19
@Warg1

Auf meinem Einsatzplan steht:

"Einsatzplan gilt als verbindlich !"

Nur für DHL wahrscheinlich.

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Warg1  21.08.2014, 11:21
@olivia311077

Korrekt erkannt. Wenn sie Dich brauchen, ist er verbindlich. Aber sonst eben nicht. Ironie aus

Wenn Du es drauf anlegst, kannst Du Dich genauso auf die verbidlichkeit berufen wie sie.

ich würde mit einem Vorgesetzten sprechen, ihm erklären (mit Datum) wann war was.. und dass das doch bitte besser gehandhabt werden soll.

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olivia311077 
Fragesteller
 21.08.2014, 11:27
@Warg1

Normalerweise bräuchte ich auch nicht kurz vor Arbeitsantritt, dort anrufen und fragen, ob ich in der Liste stehe. Das wurde mir letztens geraten immer kurz vorher anzurufen, ob ich in der Lste stehe.

Das ist schon ziemlich suspekt.

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Klär es am besten mit dem Vorgesetzten, den dass war keine Pause sondern eine Bereitschaft:

http://www.123recht.net/Rufbereitschaft-als-Aushilfe-__f350637.html

Wenn es Bereitschaft auf Ruf ist, keine Chance, ansonsten Bereitschaft vor Ort, dann ja (denke eher das)

Warg1  21.08.2014, 11:11

denke ich auch, denn es scheint ja ein Dienstplan bestanden zu haben. Der dann nur gerne mal hoppla verändert wird.

Interessantw äre, was los ist, wenn die Fragestellerin genauso hoppla sich 10min vor Dienstbeginn meldet und sagt "heut nicht"

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olivia311077 
Fragesteller
 21.08.2014, 11:22
@Warg1

Es kam auch schon vor, dass ich absagen musste. Aber so dreist war ich nicht, dass am selben Tag zu erledigen, sindern mindestens 2 Tage vorher. Mit der Aussage: "Wenn es jedoch nicht anders geht, komme ich trotzdem zum arbeiten."

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