Studentenjob 20h?

3 Antworten

Also an sich kannst du auch als Student relativ viel arbeiten (irgendwie 20k pro Jahr sind erlaubt), das Problem ist nur dass du sehr schnell in einen Bereich kommst, wo dir BAföG gekürzt wird.

An sich heißt das, 20 Stunden die Woche während des Semesters, und 40 während der Semesterferien. Bekommst du kein BAföG kannst du das auch relativ weit ausreizen.

Auf Kindergeld hat das jedoch keinerlei Einfluss.

Bedenke nur dass 20 Stunden Arbeit neben einem Vollzeit Studium sehr viel ist.


Kuestenflieger  11.01.2023, 12:31

die studentische hilfskraft

ist auch innerhalb der vorlesungen und überhaupt innerhalb der uni tätig !

0
Valentin1720653  11.01.2023, 12:31
@Kuestenflieger

Aber es gibt keine SHK stellen die auf 29 Stunden ausgeschrieben werden, oder gar in den Semesterferien.

0
Kuestenflieger  11.01.2023, 12:37
@Valentin1720653

ich glaube du sitzt auf dem falschen pferd !

es geht hier [ er erklärt ja nicht mehr ] nur um die studentische hilfe der profs !

0

Du darfst in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst verlierst Du deinen Status als Student.

Von dem Erwerbseinkommen gingen dann keine Beiträge für die Kranken - und Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung ab.

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr, solange die Voraussetzungen für das Kindergeld ab der Vollendung des 18 Lebensjahres erfüllt werden, spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle mehr.

Aufpassen musst Du da nur beim Bafög - da darfst Du ohne Anrechnung im Monat nur max. 520 € Brutto verdienen bzw. im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten max. 6240 € Brutto.

Innerhalb der Werkstudigrenzen (20-Wochenstunden, …) beschäftigte Studis sind versicherungsfrei in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung, dh. aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus werden lediglich Rentenversicherungsbeiträge fällig. Bei Geringfügigkeit gelten die Minijob-Regeln.

Um die Krankenversicherung müssen sie sich damit selbst kümmern. Bei der Familienversicherung gilt eine Verdienstgrenze von ~620€.

Lohnsteuer wird im Standardfall ab ~1.250€ fällig.

Anspruchschädliche Kindergeld-Grenzen gibt es bei einer (kindergeldrechtlichen) Erstausbildung regelmäßig keine.

Bei weitern Leistung kann das Einkommen angerechnet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung