Student und trotzdem Vollerwerbstätig?
Hallo, ich bin aus dem Studium heraus in die Freiberuflichkeit gegangen und habe das Studium erst einmal pausiert. Es läuft natürlich vollwertig weiter, ich zahle die Beiträge usw. da ich beabsichtige das nach ein paar Jahren der Arbeit wieder nebenher aufzunehmen.
Nun bin ich aber bei der Beantragung der "Corona Soforthilfe für Freiberufler" in den FAQ auf folgenden Satz gestoßen:
Gelten die Zuschüsse auch für Teilselbstständige?Sie dürfen die Hilfen nur beantragen, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. Angestellte, Rentner, Studierende, Auszubildende, etc. gelten als Teilselbstständige. Sie können den Zuschuss demnach nicht beantragen.
Meines empfinden nach, gelte ich als "Selbstständig im Haupterwerb", da ich mehr als 14 Stunden wöchentlich und auch mehr als 2200€ im Monat an kriterien erfülle (dies sind die Kriterien, um als Teilselbstständig zu gelten) , jedoch bin ich zugleich auch Student, womit der zweite Satz und der erste Satz sich meiner Ansicht nach irgendwie im Wege stehen.
Kann mir jemand ggf. sagen, was ich nun genau bin und warum, oder wo ich mich erkundigen kann ?
2 Antworten
Wenn du auf einer normalen Universität immatrikuliert bist (also nicht Abendschule, 2. Bildungsweg) dann bist du hauptberuflich Student, egal ob du das jetzt wirklich ernsthaft durchziehst oder nicht. Beides geht nicht (vollzeit studieren und vollzeit arbeiten) Du kannst dir nicht überall die Rosinen rauspicken. Wenn du im Moment hauptberuflich arbeiten und dort die Förderungen abgreifen willst, dann musst du dich exmatrikulieren. Wenn du weiterhin Student sein willst, dann kannst du halt keine Förderung erhalten.
Nein, damit beziehe ich mich eher auf das Blockieren eines Studienplatzes ohne wirklich zu studieren. Wenn du studieren willst, dann mach es und zieh es durch und wenn du lieber dein Geld in der freien Wirtschaft verdienen willst, dann nimm jemand anderen nicht den Studienplatz weg sondern exmatrikuliere dich ordnungsgemäß. Man kann nicht beides haben. Jetzt fällt es dir halt auf die Füsse. Zum Glück gehen viele Unis mittlerweile dagegen mit Zwangsexmatrikulationen vor.
Bin logischerweise in einem höheren FS und dementsprechend kann sich keiner darauf bewerben, der nicht sowieso schon in diesem Studiengang ist. Aber gut, danke für die Mühe.
Wenn du als Student an einer Hochschule immatrikuliert bist, genießt du alle möglichen finanziellen Vorteile (z. B. geringe Krankenversicherungsbeträge, abgeschlossene Studienjahre gelten als Rentenbeitragsjahre ohne geleistete Beiträge usw. usw.), DAMIT du möglichst befreit studieren kannst! Das ist unser gesellschaftlicher Wunsch - deshalb gibt es auch keine Unterrichtsgebühren!
Vollkommen logischerweise sind Studierende von der Sofort-Hilfe ausgeschlossen!
Wenn du also Freiberufler UND immatrikulierter Student bist und nun Vollzeit erwerbsmäßig als Freiberufler arbeitest, kann es auch dir passieren, dass du demnächst von der Hochschule exmatrikuliert wirst. Du Gründe dafür verstehst du wohl als einer der Höher-Gebildeten in unserer Gesellschaft! Danke.
Achso, Rosinen rauspicken ist es also wenn man auf eine Förderung , die durch die Bundesregierung geprüft wird, angewiesen ist. Verstehe. Bitte nochmal konkret lesen, danke.