Stromzaehlerueberpruefung?

3 Antworten

Bevor eine Befundprüfung gemäß § 39 Mess- und Eichgesetz (MessEG)

https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/MessEG.pdf

und § 39 Mess- und Eichverordnung (MessEV)

https://www.gesetze-im-internet.de/messev/MessEV.pdf

angestrengt wird, sollten alle anderen denkbaren Ursachen ausgeschlossen werden.

Zu prüfen wären folgende Sachstände:

  • Ist die Zählernummer auf der Rechnung identisch mit dem Zähler, der Deiner Wohnung zu geordnet ist
  • Sind die Zählerstände am Zähler und auf der Rechnung identisch
  • Sind auf der aktuellen aber auch auf vorangegangenen Rechnungen alle Zählerstände tatsächlich abgelesen oder wurde zum Teil geschätzt oder hochgerechnet, wodurch es zu Verwerfungen kommen kann
  • Ist der Zähler, dessen Zählernummer und Zählerstände geprüft wurden tatsächlich Deiner Wohnung zugeordnet (alle Verbraucher vom Netz trennen, jetzt darf der Zähler keine Energie mehr zählen) - wenn doch, liegt die Vermutung nahe, dass weitere Bereiche über den Zähler erfasst werden. Sollte dem so sein, ist das ein Fall für den Elektroinstallateur des Gebäudeeigentümers
  • Wann wurde der Zähler zuletzt geeicht?
  • Wurde der Zähler im Wege eines amtlichen Stichprobenverfahrens in seiner Eichgültigkeit verlängert (Auskunft erteilt der grundzuständige Messgerätebetreiber)
  • Beim Messgerätebetreiber/Messgeräteverwender beantrage eine amtliche Befundprüfung unter benennung der Zählernummer auf den o. g. rechtlichen Grundlagen.

https://www.eichamt.sachsen.de/download/Antrag_auf_Befundpruefung.pdf

  • Der Messgerätebetreiber/Messgeräteverwender muss Dir die zu erwartenden Kosten mitteilen. Diese Kosten fallen für Dich jedoch nur dann an, wenn das Messgerät innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen arbeitet (§ 59 Mess EG). Arbeitet das Messgerät außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen muss der Meßgeräteverwender die Kosten tragen. Da der Prüfumfang von Zählertyp zu Zählertyp abweichen kann, kann es unterschiedliche Kosten geben.

https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/MessEGebV.pdf

  • Der Messgerätebetreiber/Messgeräteverwender muss die Einbausituation fotographisch und protokollarisch dokumentieren, bei bestimmten Messgeräten muss eine Vorortprüfung vorgenommen werden (ist allerdings die Ausnahme). Im Regelfall erfolgt der Ausbau des Messgeräts, welches dann einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben wird.
  • Die staatlich anerkannte Prüfstelle fertigt dann einen Prüfschein, welcher amtlichen Charakter hat und gerichtsfest ist. Dort wird vermerkt, ob der Zähler innerhalb oder außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen auf dem Prüfstand gearbeitet hat.

HInweis:

Energieintensiv sind alle Anwendungen, bei denen aus Elektroenergie Wärme erzeugt wird.

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was verstehst Du unter einer "Stromzählerüberprüfung"? Und warum willst Du den Zähler überprüfen lassen?

Die Zähler sind doch geeicht und werden alle paar Jahre ausgetauscht.

Bis 2032 müssen sowieso alle Zähler auf digital umgestellt werden, sagt das Messstellenbetriebsgesetz. Also warum sich noch einen Kopf machen?

freiwald2501 
Fragesteller
 02.12.2019, 13:55

Warum soll mein Sohn jeden Monat über 130 Euro Strom zahlen, wenn er wenig zuhause ist und niemals so viel Strom verbraucht.

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ramay1418  02.12.2019, 17:11
@freiwald2501

Naja, es gibt immer Stromverbaucher, Router, Kühlschrank, TV auf standby etc. Man kann ja auch den Anbieter wechseln. Und wer wohnt schon zu Hause und hat noch eine Zweitwohnung?

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Wie willst Du ihn überprüfen lassen, und warum?

freiwald2501 
Fragesteller
 02.12.2019, 13:46

Der Stromverbrauch meines Sohnes ist zu hoch, bei angeblich 4500 kw/h im Jahr als Alleinstehender und das kann definitiv nicht stimmen. Die Ueberpruefung muss er selbst beantragen wurde uns gesagt, aber nicht was es kostet.

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AlexausBue  02.12.2019, 13:53
@freiwald2501

Das ist in der Tat doppelt so hoch, wie üblich.

Hat er besondere Verbraucher:

  • Nachtspeicheröfen
  • elektrische Warmwasserbereitung
  • Aquarium
  • Wäschetrockner, der oft läuft
  • alten Kühlschrank
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freiwald2501 
Fragesteller
 02.12.2019, 13:58
@AlexausBue

Er lebt alleine und Spuelmaschine laeuft vielleicht einmal die Woche, Herd wird auch nicht viel genutzt da er immer bei uns mit essen tut. Das unverschaemte ist das der Stromanbieter ihm neues Angebot von 47 Euro unterbreiten wollte aber zeitgleich nun monatlich 130 Euro verlangt.

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freiwald2501 
Fragesteller
 02.12.2019, 14:02
@AlexausBue

Er heizt ganz normal, also keine Elektroheizung, keine Nachtspeicher.

Mein Mann und ich haben vielleicht 2500 kw/h und bei uns laeuft Spuelmaschine taeglich und gekocht auch taeglich sogar zweimal.

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