Stromverbrauch weicht um mehr als 50% ab?
Guten Tag,
heute habe ich online den aktuellen Zählerstand meinem Stromanbieter mitgeteilt, es kam dann allerdings diese Meldung:
19.10.2021: Der geschätzte Stand zu diesem Datum weicht um mehr als 50% vom eingegebenen Stand ab !
Der Verbrauch weicht vom erwarteten Verbrauch ab. (19.10.2021,
tatsächlicher Verbrauch: 290,5 -
erwarteter Verbrauch: 1.365,4 -
tatsächliche Abweichung: 78,7 % nach unten -
erlaubte Abweichung: 50,0 % nach unten)
Ich habe den Zählerstand allerdings nicht selbst abgelesen sondern mein Vermieter da der Stromzähler nicht frei zugänglich ist.
Ist es möglich das der Zählerstand vom erwarten Verbrauch soweit abweicht oder ist ein Fehler beim Ablesen wahrscheinlicher? Ist ein Verbrauch von 290 in zehn Monaten realistisch?
Meine eigentliche Frage: was bedeutet es das eine Abweichung nur um 50% nach unten erlaubt ist und welche Folgen kann das Überschreiten dieser haben?
Vielen Dank im Voraus
vielleicht kennt sich hier ja Jemand etwas aus und kann mir weiterhelfen.
MfG
8 Antworten
wenn der abgelesene Verbrauch um mehr als 50% nach unten abweicht, vermutet dein Energieanbieter Betrug.
Du solltest als erstes deinen Vermieter kontaktieren und ihn bitten, den Zählerstand nochmals zu prüfen, vielleicht war es ja wirklich nur ein Zahlendreher oder er hat vom falschen Zähler abgelesen o.ä.
Zählerstand hat gestimmt, habe tatsächlich in 12 Monaten einen Verbrauch um die 350 kWh.
Der Mieter hat zwar keinen Anspruch auf unbegrenzten Zugang zum Stromzähler. Der Vermieter kann den Zugang aber nur bei Vorliegen sachgerechter Gründe verweigern oder beschränken. Gibt es keinen sachgerechten Grund zur Verweigerung, stellt sich die Verweigerung als reine Schikane dar.
Lass dir vom Vermieter mal ein Foto des Zählers (mit Zählerstand und Zählernummer) schicken. Vielleicht ist ja wirlich ein Fehler reingerutscht. Kann ja passieren. Mit dem Foto kannst du den Zählerstand beim Versorger nachweisen. Ruf dazu den Kundendienst an. Die helfen dir, Klarheit in die sache zu bekommen.
Dann lese doch deinen Zählerstand mal selbst ab.
Der Vermieter MUSS dir Zugang zu deinem Zähler gewähren.