Streik im öffentlichen Dienst. Sollen Streiktage als Krankheits-oder Urlaubstage angerechnet werden?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Streikzeit ist Arbeitszeit für gerechte Arbeitsbedingungen 71%
Streiktage sind urlaubstage 29%
Streiktage sind Krankheitstage 0%

8 Antworten

Alles Quatsch. Streiktage werden vom Arbritgeber wie unbezahlter Urlaub gehandhabt, gehen also nicht vom normalen Urlaub ab (es sei denn, man beantragt Urlaub, um zu streiken).

Zahlen muss der AG natürlich nicht dafür, das übernimmt dann die Gewerkschaft.

Streikzeit wird nicht bezahlt, darf aber auch nicht sanktioniert werden.

Streiken ist ein Grundrecht der Arbeiter.

Hi, du hast eine Wahloption vergessen: Es soll so bleiben wie es ist.

Das wundert mich eigentlich, ist ja nicht unwichtig. Oder weißt Du nicht, wie das System mit dem Streiken funktioniert?

Streiken ist gut.

Ist kein Urlaub und nicht Krank.

Streiktage werden vom Arbeitgeber nicht bezahlt und können daher weder Urlaub noch Krankheit sein