Strafbar oder nicht?


13.07.2020, 02:15

Edit: Ich hänge ein Bild an, welches die Unterschiede zwischen weicher und harter Pornographie unterscheidet. Leider ist es noch aus dem Jahre 2010.Online Online steht jedoch folgendes geschrieben: "Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, unter 16-Jährigen Pornographisches Material zur Verfügung zu stellen. So gesehen machen sich viele Kinder und Jugendliche strafbar, in dem sie ihren Kollegen oder Kolleginnen pornographisches Material zeigen oder eben über WhatsApp zustellen.

Und: Gerade in WhatsApp-Gruppenchats ist es wichtig zu wissen, dass das „unaufgeforderte Anbieten“ von pornographischem Material auch gegenüber Nutzern die älter als 16 sind strafbar ist (StGB Art. 197, 2)."

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deinem Bekannten tatsächlich die Verbreitung pornographischer Schriften vorgeworfen werden, wenn der Chatpartner noch nicht 18 Jahre alt ist. §184 Abs 1 Satz 2 StGB

mic2000 
Fragesteller
 13.07.2020, 03:40

Angenommen der Chatpartner ist 18, ist es somit nicht strafbar, richtig?

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Ich kürz mal die ganzen Gedankenspiele ab: Dein Kumpel dürfte Opfer einer Sextortion geworden sein.

https://www.youtube.com/watch?v=27D3BI0QgtY

Immer das selbe Muster:

"Hey, schick mir doch ein Sextape von dir. Boah, ich zeig dich an!"

Sollte ich mich irren, zu deiner Frage:

Ein pornographisches Bild / Video von sich selbst zu verschicken, wenn der andere damit einverstanden ist / einen dazu auffordert ist nicht strafbar, außer der andere ist unter 18 Jahre alt. Einfach so irgendjemanden Nacktfotos von sich zu schicken, ist hingegenstrafbar nach §184/I StGB.

§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften
(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

Nr. 6 scheidet hier aber ja aus, da er aufgefordert wurde.

Eine Straftat nach §184c StGB (Herstellung und Verbreitung jugendpornografischer Schriften) scheidet ebenfalls aus, weil der "Hauptdarsteller" ja über 18 ist.

Der von dir zitierte Art. 197/II ist leider komplett falsch :D Das deutsche StGB kennt keine Artikel, sondern nur Paragraphen. Du hast das schweizerische Gesetz zitiert :D

(Außer du kommst aus der Schweiz, dann wäre aber a) ein Hinweis nicht schlecht gewesen und b) kenn ich mich dann nicht mehr aus...)

Unterm Strich: Ich bin mir sicher, dass ich mit meiner Sextortion richtig liege. Wenn nicht - und das deutsche Strafrecht relevant ist - würde ggf. ein 184 StGB vorliegen, bin mir aber sicher, dass auf Grund der Aufforderung kein öffentliches Interesse gesehen wird und eine etwaige Anzeige ohne Anklage eingestellt werden würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
mic2000 
Fragesteller
 13.07.2020, 09:27

Ich danke dir vielmals für die Antwort!!!

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Dommie1306  13.07.2020, 09:45
@mic2000

Sehr gern. Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob deutsches oder schweizerisches Strafrecht hier Anwendung findet?=)

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Nur damit ich es richtig verstehe :

Ein Kollege von dir, der das Opfer ist, hat einen anderen Typen ein Video geschickt, worauf zusehen ist, dass er masturbiert und hat jetzt Frust mit den Konsequenzen leben zu müssen, weshalb er nun mit einer Anzeige droht ?

Falls ja : Selbst wenn er es freiwillig geschickt hat, musst der andere es löschen. Sonst macht er sich strafbar.

Was soll eine Anzeige "wegen Pornographie" sein?

Welche Tat wurde begangen? Welches Unrecht hat das Opfer erfahren?

Cedrick200  13.07.2020, 02:10

Verbreitung pornografischer Schriften §184 StGB

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Cedrick200  13.07.2020, 02:12
@Hacker48

Gar keiner greift hier, evtl. Anstiftung zur Verbreitung von Jugendpornografie

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Hacker48  13.07.2020, 02:13
@Cedrick200

Wenn ein Jugendlicher sein eigenes Video verbreitet, macht er sich strafbar?

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Hacker48  13.07.2020, 02:15
@Cedrick200

Ja, für den Volljährigen, aber wenn ich das richtig lese, ist der Bekannte der Minderjährige.

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mic2000 
Fragesteller
 13.07.2020, 02:11

Im Grunde genommen, wurde der Freund gebeten ein solches Nacktvideo aufzunehmen. Soweit ich es verstanden habe, hat es der Person sehr gefallen und als beide ein wenig aneinander geraten sind, weil der Freund nicht mehr wollte, drohte der Chatpartner mit Anzeige wegen Pornographie.
Ich kenne mich mit dem Recht leider wenig aus...

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mic2000 
Fragesteller
 13.07.2020, 02:16
@Cedrick200

Könntest du vielleicht kurz sagen, was es bedeutet? Google hilft mir nicht so weiter.

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Hacker48  13.07.2020, 02:17
@mic2000

Dein Text ist reichlich verwirrend.

Ist dein Bekannter der 17-Jährige oder der 19-Jährige?

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mic2000 
Fragesteller
 13.07.2020, 02:18
@Hacker48

Er ist der 19 Jährige. Entschuldigung für die Verwirrung..

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Cedrick200  13.07.2020, 02:20
@mic2000

Deinem Bekannten tatsächlich die Verbreitung pornographischer Schriften vorgeworfen werden, wenn der Chatpartner noch nicht 18 Jahre alt ist. §184 Abs 1 Satz 2 StGB

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mic2000 
Fragesteller
 13.07.2020, 03:37
@Cedrick200

Und wenn der Chat Partner 18 ist, ist es somit nicht Möglich Anzeige zu erstatten, richtig?

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Ja, natürlich ist das möglich. Und die Wahrscheinlichkeit, deswegen verknackt zu werden, ist auch relativ hoch.

Hacker48  13.07.2020, 02:19

Strafbar gemäß welchem Paragraphen genau?

Der 17-Jährige hat den 19-Jährigen danach gefragt, das SENDEN war also nicht verboten. Und nachdem auf dem Video ein 19-Jähriger zu sehen ist, ist auch das nicht verboten.

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ErsterSchnee  13.07.2020, 02:21
@Hacker48

Die Polizei NRW sagt auf ihrer Homepage folgendes:

"Jugendpornografisch ist eine Schrift, wenn sie

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einer 14, aber noch nicht 18 Jahre alten Person oder
  • die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten 14, aber noch nicht 18 Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

zeigt.

Wer jugendpornografische Schriften im Sinne des § 184 c Abs. 3 StGB besitzt oder sich beschafft, macht sich strafbar, wenn sie ein tatsächliches Geschehen zeigen.

Gemäß § 184 b bzw. § 184 c ist es verboten, kinder- und jugendpornografische Schriften zu verbreiten. Für das Verbreiten von Kinderpornografie sieht das StGB jedoch eine höhere Strafe vor. Auch der Versuch ist gem. § 184 c Abs. 5 StGB strafbar.

Das Strafmaß für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“ gemäß § 184 b StGB beträgt zwischen drei Monaten und fünf Jahren, bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handeln bis zu zehn Jahren. Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren betraft."

Und "senden" kann man ja durchaus mit "verbreiten" gleichsetzen. Vom "Besitz" mal ganz zu schweigen...

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Hacker48  13.07.2020, 02:23
@ErsterSchnee

Du hast aber schon gelesen, dass die "Schrift" einen 19-Jährigen zeigt, ja?

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