Strafbar? Höhe der Strafe?

3 Antworten

Kann man strafbar gemacht werden für Erwachsenen Nacktbilder, die auf dem Handy sind von sich selber und anderen Erwachsenen? Sei es aus dem Internet oder privat etc...

Nein.

Kann man sich strafbar machen, wenn man diese verschickt an andere, gewollt von beiden?

Nein.

Und kann man sich strafbar machen, wenn man diese verschickt an andere, ungewollt?

Ja.

Ist das bereits Pornographie, oder zählt das unter was anderem? Ist das eher Belästigung?

Kann beides sein. Pornographie ist aber nicht verboten.

Was für strafen können einen da erwarten? Wenn man das an ein paar Personen versendet hat und was wenn es ein paar mehr oder mehrere Personen waren?

Das hängt vom Einzelfall ab.

tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 22:02

Ich verstehe, danke.

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Du darfst dich selbst an jemanden verschicken, der das möchte. Zb die Freundin. Und die darf dir auch welche schicken.

An andere weiterverschicken darfst du nicht, da wäre die Freundin vermutlich sauer und würde dich wegen Recht am eigenen Bild abmahnen.

Anders wäre es, wenn jemand zustimmt, dass du das Bild versenden darfst. Zb jemand, den du dafür bezahlt hast. Der Empfänger muss allerdings auch einverstanden sein, solche Bilder zu bekommen. Sonst mahnt dieser dich ab.

tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 21:29

Und was kann jetzt passieren wenn man eine Anzeige dann bekommt von einer Person? wenn man ungewollt Nacktbilder von sich versendet hat? Und was wenn an mehreren?

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Guinan1972  10.07.2021, 21:44
@tidus368

Versehentlich passiert da nicht viel. Wäre eh Privatklage weg, da kostet es bestenfalls Geld als Strafe.

Absichtlich ist was anderes, das ist dann sexuelle Belästigung und eine straftat

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tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 21:58
@Guinan1972

Was ist eine Privatklage?

Sexuelle Belästigung? Auch wenn sich keiner Beschwert hat?

Kann man das zu Verbreitung pornografischer Schriften zählen?

Wenn zu der einen Anzeige auf dem Handy noch andere ungewollte versendete Erwachsenen Nacktbilder gefunden werden, kann da noch ne Anzeige hinzukommen, obwohl bis dato sich noch keiner Beschwert hat?

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Guinan1972  10.07.2021, 22:07
@tidus368

Nein, nur wenn es jemand anzeigt. Privatklage weg heißt, es liegt keine straftat vor, aber ein privatmensch wurde dennoch in seinen Rechten verletzt und kann fordern, dass du das lässt und ein Schmerzensgeld zählst. Mit Polizei und Staatsanwaltschaft hat das dann nichts zu tun.

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tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 22:34
@Guinan1972

Das heißt, wenn man eine Anzeige bekommt von einer Erwachsenen Person weil man ihr ungewollt ein Nacktbild (mit allem zu sehen drauf) zugesendet hat und die Polizei dann das Handy durchsucht und mehrere bzw. andere Nacktbilder (von sich und andere Erwachsenen) findet, die an andere Erwachsene Personen ungewollt zugesandt wurden kann das keine weiteren rechtlichen Konsequenzen haben, richtig? Das heißt solange es keiner angezeigt hat, kann nichts passieren? Die Polizei und Staatsanwaltschaft kann dann keine Anzeigen dafür aushändigen bzw. machen, solange die betroffene Person es selber nicht gemacht hat? Habe ich das so richtig verstanden? Das es dann bei der einen Anzeige bleibt und keine weitere hinzukommen kann bzgl. weiterer ungewollten versendeten Nacktbilder?

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Dommie1306  11.07.2021, 12:37
@Guinan1972

Wtf? Privatklage heißt sehr wohl, dass eine Straftat vorliegt.

Und nein, da kommt auch kein Schmerzensgeld dabei raus! Du verwechselt gerade massiv Privatklage und Zivilklage.

Zivilklage => Schadensersatz/Schmerzensgeld, hat nichts mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun.

Privatklage => Die Staatsanwaltschaft verneint öffentliches Interesse, der Geschädigte will aber, dass der Beschuldigte bestraft wird, also geht er den Weg der Privatklage. Ergebnis bei einer Verurteilung => Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (STRAFE! Da kriegt der Geschädigte nichts davon!)

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