Stornierung im Vorverkauf?

3 Antworten

Klarstellung: Verbraucherwiderruf bereits ab Bestellung möglich

Unter Online-Händlern kursiert teilweise der Irrglaube, der Verbraucher könne einen online geschlossenen Kaufvertrag erst ab dem Zeitpunkt widerrufen, in dem ihm die bestellte Ware übergeben worden ist.

Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr besteht das Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits mit Abgabe seiner Vertragserklärung, also regelmäßig mit wirksamer Aufgabe einer Bestellung.

Die Aushändigung der bestellten Ware an den Verbraucher hat auf die Entstehung des Widerrufsrechts keinen Einfluss, sondern ist nur maßgeblich für den Anlauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage findest du hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-bereits-ab-vertragsschluss-moeglich.html

Der Vorverkauf berührt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jede fristgebundene Erklärung kann bereits vor Fristbeginn abgegeben werden.

Du kannst jetzt schon den Widerruf erklären.

Du kannst jeden Kauf vor Warenerhalt widerrufen.

Was Du meinst, ist die Widerrufsfrist, die beginnt erst bei Warenerhalt.