handy zurückgeben sdds?

2 Antworten

Das Widerufsrecht beim Onlinekauf dient dazu, dass Du das Handy beim Onlinekauf genau so begutachten kannst wie wenn Du es im Ladengeschäft tun würdest.

Wenn das Handy benutzt wurde kann der Händler natürlich auch ein Nutzungsentgelt abziehen, allerdings finde ich 50% zu hoch.

mumei123 
Fragesteller
 07.01.2017, 13:18

Ja, aber darüber müsste er doch im Widerrufsrecht informieren, oder nicht? Er kann doch nicht einfach nach dem Kauf meinen, 50% einbehalten zu können

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Messkreisfehler  07.01.2017, 13:20
@mumei123

Im Ladengeschäft packst Du ja auch kein Karton auf, entsiegelst das Gerät und stopfst es danach wieder zurück in die Verpackung. Warum sollte der Händler jetzt den Verlust tragen? Schliesslich wird der nächste Käufer von dem Gerät nicht bereit sein den vollen Preis dafür zu zahlen.

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mumei123 
Fragesteller
 12.01.2017, 10:50
@Messkreisfehler

Weil es hier um eine juristische Frage geht und nicht darum, wie du die Welt siehst.

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Nein, er hat seine Bedingungen deutlich genannt!

Ein entsiegeltes Handy kann er sehr viel schlechter verkaufen.