handy zurückgeben sdds?
- ich habe kurz eine Frage zum Widerrufsrecht. Ich habe mir vor kurzem online ein Handy geholt und es entsiegelt (also die beschriftete Schutzfolie entfernt).
Als ich es dem Händler wieder zurücksenden wollte, habe ich das Rücksendeetikett gedruckt, worauf stand, dass er 50% des Preises einbehalten wird, wenn das Handy entsiegelt wurde. Daraufhin habe ich mir sein Widerrufsrecht angesehen, hier steht jedoch nichts darüber.
Muss der Händler nach Erhalt des Handys den ganzen Betrag zurückerstatten?
2 Antworten
Das Widerufsrecht beim Onlinekauf dient dazu, dass Du das Handy beim Onlinekauf genau so begutachten kannst wie wenn Du es im Ladengeschäft tun würdest.
Wenn das Handy benutzt wurde kann der Händler natürlich auch ein Nutzungsentgelt abziehen, allerdings finde ich 50% zu hoch.
Im Ladengeschäft packst Du ja auch kein Karton auf, entsiegelst das Gerät und stopfst es danach wieder zurück in die Verpackung. Warum sollte der Händler jetzt den Verlust tragen? Schliesslich wird der nächste Käufer von dem Gerät nicht bereit sein den vollen Preis dafür zu zahlen.
Weil es hier um eine juristische Frage geht und nicht darum, wie du die Welt siehst.
Nein, er hat seine Bedingungen deutlich genannt!
Ein entsiegeltes Handy kann er sehr viel schlechter verkaufen.
Ja, aber darüber müsste er doch im Widerrufsrecht informieren, oder nicht? Er kann doch nicht einfach nach dem Kauf meinen, 50% einbehalten zu können