Stimmt es, wenn man mit Gütertrennung heiratet, bekommt der andere Partner vom reichen Partner nix, wenn es zur Scheidung kommen sollte?

4 Antworten

Jep. Das kann man so sagen.

Deswegen setzt man für gewöhnlich einen Ehevertrag auf der dann regelt was im falle einer scheidung geschieht.

Dito! So ist es!

Eine größere Misstrauensbekundung als Gütertrennung gegenüber dem Menschen, den man heiraten und mit dem man sein Leben verbringen will, gibt es nach meinem Dafürhalten gar nicht!

Auf s o ein übles "Geschäft" hätte ich mich bei meinem Partner nicht eingelassen. Und hätte ihm meinerseits eine finanzielle Absicherung auch niemals verweigert!

Denn wenn man einen Menschen aus tiefer Seele liebt, will man ihn auch gut versorgt wissen! Und plant nicht schon vor der Hochzeit die Scheidung und dass man aus dieser möglichst finanziell unbeschadet davonkommt! Wenn ich heirate, dann, weil dieser Mann die Liebe meines Lebens ist, dem ich total vertraue und mit dem ich zusammensein werde, bis dass der Tod uns scheidet. Und nicht bis dass der Richter uns scheidet!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein Partner, mein bester Freund, ist die Welt für mich!

Ja!

Die Gütertrennung ist ein Güterstand, der bei der Scheidung keine güterrechtlichen Folgen hat. Die Vermögen, die die Ehegatten in der Ehe angeschafft oder erworben haben, werden weder geteilt, noch ausgeglichen. Die Vermögen der Ehegatten sind und bleiben getrennt voneinander.

Ja und nein.

Die Dinge wie Ersparnisse, Grundstücke, Immobilien... die es vor der Ehe auch schon gab, bleiben auch bei dem, dem sie vorher alleine gehört haben.

Aber das heißt noch lange nicht, dass keine Unterhaltsansprüche aufgekommen sein könnten.

Außerdem sind die Dinge die während der Ehe erst in den Besitz gekommen sind, von der Trennung auch nicht gleich eingeschlossen.


TheDirkKnight  18.03.2025, 12:35

Man muss unterscheiden in:

  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Zugewinngemeinschaft

Ohne Ehevertrag gilt letzteres. Unterhalt ist davon nicht betroffen.