"Mit 16 vorbei"? Ähm... nein, das kannst Du so pauschal nicht sagen.

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Sexuelle Handlungen sind gesetzlich erst ab 14 erlaubt. Wenn beide unter 14 sind, sind aber beide auch noch nicht strafmündig. Wenn allerdings dann irgendwann einer 14 wird und der andere noch 13 ist, kann das juristisch ziemlich problematisch werden, wenn dann noch weiter gemacht wird.

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Ohne Beschwerden musst du da in den nächsten Jahrzehnten gar nicht hin. So irgendwann in den 40ern evtl. zur Vorsorge mal (Prostata).

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