Stimmt es- bzgl. Des Aussageverweigerungsrechts-, das ein Schwager auch nach Scheidung oder dem Tod immer noch der Schwager ist?

3 Antworten

Der Tod ist nur insoweit irrelevant, dass durch den Tod die Ehe endet.

Die Rechtsprechung hat aber mehrfach bestätigt, dass Aussageverweigerungsrechte die ihre Grundlage in einer Ehe haben auch nach Ende oder Auflösung der Ehe bestehen.

Ja, grundsätzlich ändert sich das Verhältnis zwischen Personen wie Schwägern nicht aufgrund einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners. Ein Schwager bleibt rechtlich weiterhin ein Schwager, unabhängig davon, was mit der Ehe des Geschwisterpaares passiert ist.

Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern. Bei der Verweigerung der Aussage durch die Ehefrau oder Ehemann ist nicht relevant, ob die Ehe noch besteht. Also haben auch Ex-Schwager und Ex-Schwägerin immer noch ein Aussageverweigerungrecht – auch wenn das ursprüngliche Bindeglied entfiel, also etwa bei mittlerweile rechtskräftig geschiedener Ehe oder dem Vorversterben des einen Ehegatten, der das familienrechtliche Bindeglied darstellte.

https://www.drburkhard.de/steuerstrafrecht/auskunftsverweigerungsrechte-%C2%A7-55-stpo-schweigerechte/

Eine Wahrheitspflicht besteht natürlich trotzdem. Falschaussagen werden bestraft.