Sterbegeldversicherung kurz vor Tod geändert?
Hallo, wir haben ein Problem. Mein Stiefvater ist leider vor kurzem für immer von uns gegangen… meine Eltern trennten sich räumlich für einen halben Monat vor diesen Ereignissen. Als mein Vater dann ins Krankenhaus kam und wir ihn zu Hause bei uns pflegten, meldeten wir ihn um(wieder auf unserer Adresse) und waren für ihn da bis zu seinem Tod. Niemand sonst. Was er kurz vorher im Zeitraum der Trennung getan hat, bricht uns aber das Genick. Wir kümmern uns um seine Beerdigung und hängen finanziell dadurch am seidenen Faden. Aber er hat seine sterbegeldversicherung kurz vor seinem Tod auf seine Schwester umgeschrieben.. die möchte sich aber scheinbar nicht finanziell mit dran beteiligen.
weiß jemand, ob es da ein Gesetzesloch gibt? Oder was wir tun können? Meine kleine Schwester (seine leibliche Tochter), sein Sohn, meine Mama (seine Ehefrau) und ich bleiben auf den Kosten sitzen und die anderen Schweine gönnen sich womöglich einen Urlaub, von dem sie ständig sprechen…
wir brauchen dringend Ratschläge…
danke im Voraus
5 Antworten
Es gibt Regularien für die Erbreihenfolge und eben auch welche die die Kosten regeln.
Wer diese zu tragen hat. Diese Regeln sind nicht identisch, wer das Erbe ausschlägt, kann trotzdem bestattungspflichtig sein.
Wenn das Geld knapp ist und die Tochter die Sterbegeldversicherung nicht so verwendet wie der Vater sie geplant hat, hat er einen Fehler gemacht. Er hätte auch einen Vertrag mit einem Bestatter machen können und die Vers. an diesen auszahlen.
Egal,
dann wird es eben eine günstige Bestattung (Feuer, anonym?) und ihr habt dann eben keine Grabstätte mit eigenem Stein.
Da lässt sich nichts machen. Aufs Erbe hoffen, sofern er es nicht umgeschrieben hat, bleibt ihr an den Kosten sitzen. Ich sage immer, Familie kann man sich leider nicht aussuchen. So ist es leider im Leben.
Viel Kraft und Alles Gute!
LG
Karen
Die leiblichen Angehörigen sind zur Übernahme der Beerdigungskostet gesetzlich verpflichtet, selbst wenn sie das Erbe ablehnen.
nd die anderen Schweine
Sie können nicht direkt Empfänger der Versicherungssumme sein. Dies müsste über eine Tierschutzeinrichtung oder ähnlichem erfolgen.
Mein herzliches Beileid. Und ich fürchte, da könnt ihr leider nicht viel machen, bzw. nur noch aufs Erbe hoffen - sofern er da nicht auch zugunsten der Schwester ein Testament hinterlegt oder geändert hat.