Sterbegeldversicherung kurz vor Tod geändert?

5 Antworten

Da lässt sich nichts machen. Aufs Erbe hoffen, sofern er es nicht umgeschrieben hat, bleibt ihr an den Kosten sitzen. Ich sage immer, Familie kann man sich leider nicht aussuchen. So ist es leider im Leben.

Viel Kraft und Alles Gute!

LG

Karen

Es gibt Regularien für die Erbreihenfolge und eben auch welche die die Kosten regeln.
Wer diese zu tragen hat. Diese Regeln sind nicht identisch, wer das Erbe ausschlägt, kann trotzdem bestattungspflichtig sein.

Wenn das Geld knapp ist und die Tochter die Sterbegeldversicherung nicht so verwendet wie der Vater sie geplant hat, hat er einen Fehler gemacht. Er hätte auch einen Vertrag mit einem Bestatter machen können und die Vers. an diesen auszahlen.
Egal,
dann wird es eben eine günstige Bestattung (Feuer, anonym?) und ihr habt dann eben keine Grabstätte mit eigenem Stein.

Die leiblichen Angehörigen sind zur Übernahme der Beerdigungskostet gesetzlich verpflichtet, selbst wenn sie das Erbe ablehnen.

nd die anderen Schweine 

Sie können nicht direkt Empfänger der Versicherungssumme sein. Dies müsste über eine Tierschutzeinrichtung oder ähnlichem erfolgen.

Mein herzliches Beileid. Und ich fürchte, da könnt ihr leider nicht viel machen, bzw. nur noch aufs Erbe hoffen - sofern er da nicht auch zugunsten der Schwester ein Testament hinterlegt oder geändert hat.