Stellung Untersuchung verweigern?
Hallo, ich M17 hab ein Schreiben für die Stellung bekommen (bin Oberösterreicher). Ich war schon immer skeptisch beim Thema Wehr- und Wehrersatzpflicht in Österreich, ich finde dieses jetzige System veraltet hoch 10 und würde es besser finden, wenn man eher was für die ,,Allgemeinheit“ macht, z.B. bei der Gemeinde oder einem Landwirt. Nun aber zu der eigentlichen Frage: Darf ich bei der Stellung irgendwelche Untersuchungen verweigern (besonders die Intimuntersuchung), da es mir unter Umständen extrem peinlich ist? Drohen mir Bußgelder oder sonstiges?
3 Antworten
Meines Wissens nach kann man das nicht verweigern. Rechtlich geht es vl aber faktisch sicher nicht.
Und ja das System ist veraltet, und noch dazu sexistisch und freiheitsfeindlich und der Würde des Menschen widersprechend.
Österreich ist auch einer der letzten Europäischen Staaten wo die Wehrpflicht noch nicht abgeschafft oder ausgesetzt ist - wird sich womöglich in den nächsten Jahren mal ändern.
Was speziell die Intimuntersuchung anbelangt, gibt es wohl unterschiedliche Ansichten, siehe z.B.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7636
Man könnte es also durchaus wagen, die Intimuntersuchung zu verweigern, und hätte bei einem eventuell folgenden Strafverfahren (sofern es überhaupt dazu kommt) durchaus die Chance, Recht zu bekommen. Ob du dich darauf einlässt, musst du selbst entscheiden.
Nicht verweigern darfst du die Blutabnahme bzw. die Stellung im allgemeinen.
würde es besser finden, wenn man eher was für die ,,Allgemeinheit“ macht
Genau das macht man doch beim Zivildienst.
Wäre mal interessant was da rauskommt wenn man den Rechtsweg durch alle Instanzen geht.
Im Grunde verstößt diese Genitaluntersuchung ja gegen die EMRK, niemand darf einer entwürdigenden Behandlung unterworfen werden.
Aber ja, ganz allgemein ist die Zwangsgenitaluntersuchung nicht rechtlich gedeckt aber dort gängige Praxis, und diese dort zu verweigern erfordert schon einiges an Mut.
Darf ich die Untersuchung für das österreichische Heer verweigern
unterm Strich kann eine solche Untersuchung nicht erzwungen werden :