Steht mir eine größere Wohnung zu?

3 Antworten

Wenn Du Eure gegenwärtige Wohnung für zu klein hältst, dann stelle beim zuständigen Jobcenter einen Umzugsantrag und begründe ihn wie hier.

Dann Entscheidung abwarten und ggf. anfechten.

"bald 3 Kinder" = eines ist unterwegs und das "Wechselkind" kommt hinzu?

Wohnungsfrage 
Fragesteller
 27.12.2021, 16:43

Ich werde definitiv umziehen dürfen wir haben 60qm² , mein "wechsel kind" ist im sommer zu uns gezogen als wechsel Modell 50/50 vorher war er nur in den Ferien und am Wochenende hier. Ein Baby ist unterwegs ja. Deshalb ist unsere Frage eher nach welcher Richtlinie wir schauen dürfen. Für 5 oder für 6 oder 5½ ? Ich weiß nicht in wie weit mein Sohn berücksichtigt wird weil er bei seinem Vater gemeldet ist. Aber Unterlagen vom Vater unterschrieben das er nun 50/50 bei uns wohnt liegt dem jc vor.

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Agamemnon712  28.12.2021, 05:47
@Wohnungsfrage

Das Baby braucht ja, auch, wenn es geboren ist, noch kein eigenes Zimmer. Deshalb würde ich von 4,5 - 5 Personen ausgehen.

Entscheident ist jedoch die Sichtweise des Jobcenters bzw. die der Sozialgerichte.

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Ihr seid ein 5-Personenhaushalt. Euch würde demnach, je nach Alter und Geschlecht der Kinder, eine 4-5 Zimmer Wohnung zustehen bzw. könnte diese bewilligt werden.

Durch das 6. Kind, erhöht sich dieses auf 5-6 Zimmer. ABER, wie gesagt, je nach Geschlecht und Alter der Kinder, ist es auch ggf. Zumutbar 2 Kinder in 1. Zimmer unterzubringen wenn das Zimmer groß genug ist.

Eltern brauchen kein Schlafzimmer, hier wäre ggf. das Wohnzimmer mit Schlafcouch / Bett zumutbar.

Jedoch ist euer Gedankengang sowieso falsch.
Es kommt nicht auf die Zimmer an, sondern auf die Miete und die Größe.

Du kannst auch 10 Zimmer auf 100 qm haben, das JC würde das noch bezahlen, wenn die Miete im Richtbereich liegt. Für das JC zählt nur: Die Miete muss stimmen. Alle anderen Werte sind zweitrangig.

Bis zum 31.03.2022 (aktueller Stand, wird aber verlängert) spielen die Mietkosten auch keine Rolle. Da kannst auch als Einzelperson ne 1000 € Wohnung anmieten. Theoretisch. Hier greift § 67 SGB II

Wohnungsfrage 
Fragesteller
 19.12.2021, 14:16

Danke, aber welche Richtlinie zählt denn nun bei uns ? Die für 5 oder die für 6 ? Oder 5½? In dem Zettel den wir bekommen haben ist es so aufgeschrieben:

1 Person qm² XXX Zimmer XXX Miete XXX €

2personen qm² XXX Zimmer XXX Miete XXX€

3 Personen qm² XXX Zimmer XXX Miete XXX€

4 Personen qm² XXX Zimmer XXX Miete XXX€

5 Personen qm² XXX Zimmer XXX Miete XXX€

6 Personen qm² XXX Zimmer XXX Miete XXX€

Jede weitere Person + XXX qm² +XXX€

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Wohnungsfrage 
Fragesteller
 19.12.2021, 14:18

Im Wohnzimmer Zimmer zu schlafen stört uns nicht. Unsere Kinder sind 10jahre, 5jahre und 3 Jahre und dann kommt bald das Baby. Sind 3 Jungs. Die kleinen teilen sich ein großes Zimmer und der große hat ein kleinen Raum. Aber wo soll hier noch ein Baby Platz haben.. Der große kann nunmal nicjt mit den kleinen in ein Zimmer schon aufgrund des alter unterschiedes und weil er ja auch Ruhe fürs lernen braucht.

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Das kann man so pauschal nicht beantworten !

Da kommt es erst einmal darauf an wie groß eure derzeitige Wohnung ist, es kommt nicht zwingend auf die Anzahl der Räume an und dann käme es sicher auch auf das Alter deines Sohnes an und welches Alter und Geschlecht deine anderen beiden Kinder haben an.

Es bleibt also nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für mehr Wohnraum zu stellen und abzuwarten was als Antwort kommt.