Steht in der Ermittlungsakte wer die Polizei gerufen hat?
Ich hatte einen Unfall gehabt. Nun behauptet der Unfallgegner verschiedene Sachen die nicht stimmen. Einige davon lassen sich sehr leicht widerlegen. Viele kleine Lügen. Er behauptet unter anderem auch, dass er die Polizei gerufen hat. Wenn der Versicherer die Akte anfordert, wird er sehen, wer den Notruf abgesetzt hat ? Das wäre halt für mich schon wichtig um zu zeigen, dass der Unfallgegner es halt mit der Wahrheit nicht so ernst nimmt.
3 Antworten
Wenn du die Aussagen widerliegen kannst, dann kannst du das der Polizei gegenüber ja tun.
Dann käme es wahrscheinlich zu einem Prozess. Dann geht es danach, wem der Richter mehr glaubt.
Wer nun die Polizei verständigt hat, ändert ja nichts an den Fakten und daran orientieren sich die Versicherer.
Natürlich nicht. Denn es tut ja nichts zur Sache, und außerdem möchte man vermeiden, dass die Komplizen des Eingelochten sich am Alarmgeber rächen :-)