Standesamtliche Hochzeit, wie unterschreiben?

6 Antworten

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mit deinem neuen sagt der standesbeamte dir aber auch :). ich wünsch euch alles erdenklich gute und eine wunderschöne hochzeit.

Das Thema ist zwar schon lange her, aber betrachten wir doch mal die Unterschrift, Zeit und Umstand gemeinsam.

Solange man nicht unterschrieben hat, ist die Ehe noch nicht eingegangen und somit ist man auch nicht berechtigt den anderen Namen zu tragen. Erst mit der Unterschriftsleistung ist man berechtigt den Namen des Partners zu tragen und die Ehe ist gültig.

Der Umkehrschluss bedeutet, wenn man nicht mit seinem richtigen Namen unterschreibt, sondern mit dem des neuen Partners handelt es sich hier um einen Urkundenfälschung, da man bis zur Vollendung der Unterschrift noch den alten Namen trägt.

Man macht zwar die Unterschriftsleistung mit dem neuen Namen zwar aus Tradition, ist aber rechtlich gesehen eine Urkundenfälschung, da man mit falschen Namen vor der Ehe und Namensänderung unterschrieben hat.

Danach sind alle Eheschließungen, wo man nicht mit seinen tatsächlichen Namen vor der Ehe unterschrieben hat ungültig!!!

Auch, wenn der Standesbeamte die Ehe mündlich geschlossen hat, ist trotz erst Unterschriftsleistung die Ehe und Namensänderung gültig, da es vor der Unterschriftsleistung immer noch ein Rücktrittsrecht vorliegt und somit der Vollzug der Ehe und Namensänderung davor nicht vollzogen und auch nicht rechtkräftig  ist.

Alle bisherigen Antworten sind richtig: Wenn sich der Name durch die Bestimmung eines Ehenamens ändert, mit neuem Namen mit dem Zusatz "geb. . . .". Hinzufügen will ich eine Neuerung seit dem 1.1.2009: Die Unterschrift erfolgt nicht mehr im Heiratsregister, sondern in einer Niederschrift, die zu den Akten des Standesamts genommen wird. Das bedeutet, dass auch in einer beglaubigten Abschrift des Heiratseintrags keine Unterschriften der Brautleute (und ggf. der Zeugen) enthalten sind, wie dies früher der Fall war. Eure Kinder und Enkel können sich also nicht mehr darüber amüsieren, dass sich Mama bzw. Oma vor lauter Aufregung bei der Heirat verschrieben hat . . . . Also keine Angst!

mit dem neuen namen...kannst schon mal anfangen zu üben.......

antworten2005 
Fragesteller
 13.03.2010, 21:38

hab ich schon ;-)

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Mit dem neuen Namen....übe schon ein wenig,dass Du Dich nicht verschreibst.