Sperrfrist von KFZ-Kennzeichen,wie lange?

2 Antworten

Hallo, es gibt keine Sperrfrist wie früher. Wenn das alte Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernommen werden soll, empfehle ich die Abmeldung bei deiner zuständigen Behörde. Die Abmeldung muss ja erst ans KBA gemeldet werden. Das macht deine Zulassungsstelle erst und meldet dann das neue Fahrezug an. Wenn du das Fahrzeug in einem anderen Landkreis anmeldet, kann es eben sein, dass die diese Meldung erst zb. am Abend macht. Das heißt das KBA hat keine Meldung über die Abmeldung und du kannst ggf. das Kennzeichen nicht sofort freisetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Sperrfrist betrug in meinem Fall (Freistaat Sachsen) 4 Wochen.