Spekulationssteuer und Vorfälligkeitszinsen bei Trennung und Hausübertragung?

3 Antworten

Ihr wollt das Haus also gemeinsam verkaufen.

Nach deiner Rechnung habt ihr das Haus mit identischem Anfangsvermögen bezahlt oder zu 100% finanziert.

Da ihr aktuell noch tilgt - kann die Bank noch keine (exakte) Zahlen liefern - da die Vorfälligkeit erst fällig wird - wenn die Bank die Löschungsbewilligung erteilt. Vielleicht kannst du dich hiermit nähern:

https://www.interhyp.de/vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner/

Sämtliche mit dem Verkauf zusammen hängenden Kosten - wird der Käufer bezahlen und darf diese vom Kaufpreis in Abzug bringen ( einschließlich Vorfälligkeit)- vorausgesetzt der Kaufpreis genügt für alle anfallenden Kosten.

In der notariellen Urkunde weist ihr den Käufer an - wohin welcher Rest-Betrag zu überweisen ist - falls noch was über ist.

In der Regel wird der Rest gemäß den Eigentumsanteilen verteilt.

Was du beachten musst, dass das Haus im Moment einen theoretischen Wert hat - es zählt der Wert für welches es verkauft wurde, wenn ihr den notariellen rechtskräftig Vertrag vorlegen habt.

Einen Grund für dich sie hier bzgl Haus auszuzahlen- kann ich nicht erkennen.

Du willst die Aufstellung der Scheidungsvereinbarung doch hoffentlich nicht ohne Anwalt machen?

Was ist wenn das Haus nicht zum gewünschten Wert weggeht, ihr euch über Kaufpreis nicht einig werdet, der Verkauf sich länger hinzieht.... letztendlich doch noch einer von euch die Teilungsversteigerung beantragt....

Das sollte dir ein Anwalt sagen. Ich würde da unbedingt Rat suchen, weil das hier ein Laienforum ist und dir hier niemand eine rechtsgültige Auskunft geben kann und wird.

patbux 
Fragesteller
 01.02.2022, 09:02

Ja, wäre schön wenn die das machen. Aber bekomme einfach nicht die Zahlen von der Bank, die meinen es muss erst eine Scheidungfolgevereinbarung vor liegen und die kann ich ohne diese Zahlen nicht berechnen.

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verreisterNutzer  01.02.2022, 09:03
@patbux

Puhh. Schwierig. Ich würde immer noch dazu raten, lass das einen Anwalt machen. Mache da lieber nichts selbst. Wenn Du was falsch machst, dann bist Du dafür verantwortlich.

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Was ist mit Spekulationsteuer?

Fällt keine an:

Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

1.

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

und Vorfälligkeitszinsen?

Das musst du mit der Bank klären. Beim Verkauf übernimmst du die Kosten der Grundschuldlöschung. Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer bezahlt der. Die Provision für den Makler übernimmst du auch teilweise.

patbux 
Fragesteller
 01.02.2022, 09:35

Zählt auch die Zeit als Mieter? Ich war ja kein Eigentümer?

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lesterb42  01.02.2022, 09:43
@patbux

Nein, mit Jahr ist Kalenderjahr gemeint und es muss auch nicht das volle Jahr sein. Mit einem Teil von 2020, 2021 und einem Teil von 2022 habt ihr die Norm erfüllt.

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