Sondeln in NRW

3 Antworten

Hallo soieler76,

das mit dem Sondeln ist so eine Sache... Du musst als erstes eine Genehmigung bei der oberen Denkmalbehörde deines Kreises beantragen. Diese bekommst du nach einigen Wochen und kostet Geld.Wenn man so eine Genehmigung hat, muss man allerdings noch anmelden wo man suchen möchte,denn es könnte sein,dass man für diesen Bereich keine Erlaubnis bekommt. Als nächstes musst du den Grundstücksbesitzer von deinem Suchort fragen, ob du dort sondeln darfst. Wenn du Funde machst, musst du diese bei der unteren Denkmalbehörde melden, da in so gut wie allen Bundesländern Deutschlands die Funde dem Land gehören. Wenn man ohne Genehmigung sondeln geht und erwischt wird,kann man mit einer einfachen Ordnungswidrigkeit ,Hausfriedensbruch,Fundunterschlagung,Raubgrabung etc rechnen.Wenn man auf einem Bodendenkmal sondelt bzw. es durch Bodeneingriffe zerstört, handelt es sich um eine Straftat und wird dementsprechend geahndet. Also, wenn du diese Bedingungen nicht einhalten kannst/willst, dann solltest du dich besser nicht beim sondeln erwischen lassen ;) Bei Youtube lässt sich relativ schwer nachweisen, an welchen Orten gesondelt wurde, außer wenn man natürlich Ortsnamen nennt bzw markante Punkte filmt. Falls letzteres zutrifft, denke ich, dass die Polizei einfach wichtigeres zu tun hat als ein paar "Hobbygräbern" nachzugehen. Ich selbst mache auch Sondelvideos auf Youtube und aus Sicherheitsgründen ohne Ortsnamen ;D

Drlove11  14.09.2018, 20:31

Er braucht keine Genehmigung der Denkmalbehörde es sei denn er sucht geziehlt nach Bodendenkmäler!Melden muß man auch nicht alles!So lange es kein Privatbesitz ist kann man fast überall sondeln,aber nicht überall graben!

0

Ohne Suchgenehmigung und Erlaubnis des Grundbesitzers immer: nein, es gibt keine rechtliche Grundlage für dein Vorhaben und es kann mächtig teuer für dich werden.

Wo du generell nicht suchen darfst, weil es als Bodendenkmal oder Naturschutzbereich ausgewiesen wird, erzählt dir eine Karte, die du bei mit der Genehmigung erhältst. Wie Funde zu katalogisieren und wann zu melden sind, erfährst du dann auch.

Ausführlicher kannst du das auch hier nachlesen:

http://www.sondengaenger-deutschland.de/recht/sondengaengerrechtslage.html

Du willst einen Beitrag zur Archäologie unseres Landes leisten, dann wende Dich an das LWL >> E-Mail: lwl-archaeologie@lwl.org

Hier kannst Du Dich über eine Zusammenarbeit mit den Archäologen informieren.

Die Lizenz zum Suchen - LWL [PDF] >> https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjg3Iv12ZrLAhWkv3IKHQgeBr4QFggcMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.lwl.org%2Fwmfah-download%2Fpdf%2FSondeng%25C3%25A4nger_online.pdf&usg=AFQjCNEdLrbiP0SffsTC1wa666ONUpYAvQ