Softairwaffe 0,5 Joule scheinwaffe?

5 Antworten

Da kannst du malen was du willst, sie ist und bleibt eine Anscheinswaffe und unterliegt somit einem Führverbot.

Softairwaffen unter 0,5 Joule gelten zwar als Spielzeug, sind aber tatsächlich auch als Anscheinswaffen eingestuft. Somit fallen sie unter das Führungsverbot für Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit nach Paragraph 42a WaffG. Egal wie du sie anmalst oder ob sie ne orange Mündung hat oder nicht (keine Pflicht in Deutschland!). Ein Verstoß gegen das Führungsverbot kann übrigens ein Bußgeld von bis zu 10.000€ mit sich ziehen, sowie einen Eintrag in die Strafe, was durchaus mal ne Menge Türen auf dem Karriereflur schließt.

Wenn du ne Softair benutzt, dann nur auf geeignetem Gelände- sprich Kugel darf das Gelände nicht verlassen können, Gelände muss gegen Betreten Dritter gesichert sein + schriftliche Erlaubnis vom Eigentümer.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich spiele bereits seit 2015 Airsoft

Genau, es handelt sich um eine Anscheinswaffe. Es gilt deshalb das Führverbot ausserhalb von umfriedeten Besitztum.

Eine echte Waffe kann man auch bunt anmalen, deshalb sieht sieht sie immer noch wie eine Waffe aus - ergo bleibt auch deine bemalte Airsoft ne Anscheinswaffe.

Deshalb bleib damit in umfriedeten Besitztum und transportiere sie immer in einem abgeschlossenen Behältnis, dann kann nix schiefgehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Begeisterter Airsoftspieler seit 2014

Hallo Ibims187,

ich kann mir nicht vorstellen, dass das von einer Bemalung abhängt. Selbst, wenn Du sie Pink anmalst und gelbe Sterne draufklebst. Das könnte man auch mit einer echten Waffe machen und dann wäre wieder kein Unterschied erkennbar.

LG

G.H.

Recht einfach: garnicht.