Sind Private Fachhochschulen an den Vorgaben der Bundesebene gebunden was die Zulassungen für studierende angeht?
Oder können diese nach Lust und Laune eigene zulassungsvorraussetzungen festlegen zb einmaliges einzahlen von 1000€ als ein banales beispiel ?
1 Antwort
Sie sind grundsätzlich ebenso wie staatliche Hochschulen an die Vorgaben des jeweiligen Landeshochschulgesetzes gebunden. Das "Einkaufen" ist also auch hier nicht möglich, aber die Vorgaben lassen Recht viel Spielraum.
Dann gilt meines Erachtens das Hochschulgesetz des Bundeslandes, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Ich muss aber gestehen, dass ich da nicht 100% sicher bin.
Im Grunde macht es aber kaum einen Unterschied, denn die Landeshochschulgesetze sind sich alle sehr ähnlich.
Alles klar. Hast du sowas in der Art schon selbst mal gemacht?
Nein, aber ich arbeite im Hochschulbereich. Bisher allerdings nur an staatlichen Hochschulen, weshalb die Details der privaten mir nicht ganz so geläufig sind.
Angenommen es handelt sich um ein Fernstudium, diese Schule hat mehrere Standorte. Wird dann intern entschieden nach welchem Land berücksichtigt wird ?