Sind Lehrer dazu verpflichtet einen Notarzt zu rufen, wenn jemand im Unterricht umkippt?

12 Antworten

Das weiß ich nicht genau aber bei mir an der Schule kippt eine Person fast schon regelmäßig um und dann kommt immer der Rettungsdienst. Ich weiß aber nicht ob sie dazu verpflichtet sind. Es wäre jedoch schlau von dem Lehrer da er ja in diesem Moment (im Unterricht) für das Kind verantwortlich ist.

Lehrkräfte müssen die Situation richtig einschätzen und dann handeln. In dem Fall sollte natürlich Hilfe geholt werden.

An meiner Schule sind wir dazu verpflichtet für solche Fälle ein Handy in den Unterricht zu nehmen, damit wir im Notfall schnell Hilfe rufen können.

Hallo puddingjolli,

grundsätzlich ja! Wenn es bei einem bestimmten Schüler allerdings mehrfach passiert, dann würde ich als Lehrer von den Eltern eine Stellungnahme des Arztes verlangen, was ggf. zu tun ist und ob der Schüler generell schulfähig ist. Kann sein, dass dann beim nächsten Fall ein Notarzt nicht nötig ist.


Der Lehrer muss der Situation entsprechend Hilfe anfordern. Wenn er der Meinung ist, dass nichts gravierendes passiert ist (zb. weil die Person sehr oft umkippt), muss er keinen Arzt holen. MfG Raoul

Jede Person ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten, dem es möglich ist. Also ja, sind sie.