sind 48 Stunden die Woche als Minderjähriger Azubi legitim (einzelhandel personalmangel)?
ich bin 17 und habe derzeit aufgrund meiner Probezeit kein Anspruch auf Urlaub in den Berufs Schulferien jedoch muss ich dafür 6x mal die Woche 8 stunden arbeiten und komme so auf eine Arbeitszeit von über 40 stunden die Woche außerdem wurde mir 5x 11 stunden für einen freien tag angeboten ist das rechtlich in Ordnung?
1 Antwort
6x mal die Woche 8 stunden arbeiten
Nein, musst du nicht.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches dein Ausbildungsbetrieb einzuhalten hat, sagt für Minderjährige eindeutig, dass am Tag maximal 8 Stunden und in der Woche maximal 40 Stunden erlaubt sind. (§8 JArbSchG, Dauer der Arbeitszeit)
Überstunden sind für Minderjährige nicht vorgesehen. Und selbst wenn sie mal auftreten sollten, sind sie zeitnah wieder durch Freistellung auszugleichen.
angelblich gibts es ja im einzelhandel ausnahmen aber weiß nicht ob das auch für azubis gilt
Sowas wie minusstuden zählen auch nicht da wir Ein volles gehalt für meinen minijob vor der ausbildung ausgezahlt wurde obwohl ich mitte des monats angefangen habe und somit 23 von 48 stunden des monats gearbeitet habe?