sind 48 Stunden die Woche als Minderjähriger Azubi legitim (einzelhandel personalmangel)?

1 Antwort

 6x mal die Woche 8 stunden arbeiten

Nein, musst du nicht.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches dein Ausbildungsbetrieb einzuhalten hat, sagt für Minderjährige eindeutig, dass am Tag maximal 8 Stunden und in der Woche maximal 40 Stunden erlaubt sind. (§8 JArbSchG, Dauer der Arbeitszeit)

Überstunden sind für Minderjährige nicht vorgesehen. Und selbst wenn sie mal auftreten sollten, sind sie zeitnah wieder durch Freistellung auszugleichen.


manuelrte234 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 22:00

angelblich gibts es ja im einzelhandel ausnahmen aber weiß nicht ob das auch für azubis gilt

manuelrte234 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 21:59

Sowas wie minusstuden zählen auch nicht da wir Ein volles gehalt für meinen minijob vor der ausbildung ausgezahlt wurde obwohl ich mitte des monats angefangen habe und somit 23 von 48 stunden des monats gearbeitet habe?