Simson SR50 / Führerschein

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ja darfst du. mit schein B darfst du alles bis 50 ccm fahren. bei älteren rollern ist es normal dass sie ca 60 km/h gehen, auch wenn das die grünen nicht gerne haben.

bei einer simson können sie dir allerdings gar nichts anhaben. die dürfen dank ddr-sondergenehmigung so schnell gehen ;)

DDR- Sondergenehmigungen gibt es nicht !!!!! In § 76 FeV gibt es ein Übergangsrecht zu § 6 FeV. Unter der Ziff. 8 sind Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor aufgezählt, für die es eine Ausnahme gibt. Die Simson muss vor dem 28. Febr. 1992 das erste Mal in den Verkehr gekommen sein, wenn die Vergünstigungen in Anspruch genommen werden sollen (nach diesem Datum reicht die Klasse M nicht mehr). Ansonsten gibt es nur eine Ausnahme bis 50 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Es geht also nicht darum, wie schnell das Gerät fährt, sondern was bezügl. der Geschwindigkeit in den Papieren angegeben wurde. Klasse B schließt i.S.d. § 6 FeV die Klasse M ein.

bis 50 ccm darfst du nen roller fahren wenn ich mich recht erinnere :)

Du dürftest diesen Roller sogar schon ab 16 mit Klasse M fahren.

Japs bis 60 km/h