Sichtschutz Gartentor gefällt Nachbarn nicht?

3 Antworten

"Gemeinschaftsgarten" beantwortet die Frage eigentlich. Veränderungen eigenmächtig durchsetzen endet oft dieser Art.

Ich fürchte da kommtst du nicht um Folge zu leisten sofern nicht doch im Mietvertrag irgendwas zum Garten/Terrasse steht.

Bei einer WEG darf ja auch niemand Gemeinschaftseigentum verändern ohne Mehrheitsbeschluss.

Aber so ganz klar ist deine Frage nicht. Nachbar schaut auf deinen "Balkon". Darum "Gartentor". Vermieter sagt "Zaun" muss weg.

Was nu? Balkon im Erdgeschoss umzäunt mit Tür?

Weil Balkon gehört zur Mietsache. Ein sichtschutz an die Brüstung ist zulässig.

Sichtschutz vor dem Balkon auf dem Boden angebracht ist gemeinschafts Fläche.

An einem Gemeinschaftsgarten (wer sind die anderen Eigentümer ausser Ihrem Vermieter ?) einen großen Sichtschutz mit Gartentor hinbauen als Mieter bedarf vermutlich der Einwilligung aller Gemeinschaftseigentümer.

laienhaft: stehen lassen, Mieterbund fragen