Sichergestelltes Handy und Portmonee wann?

4 Antworten

Wenn die Dinge eine Rolle in einer Straftat spielen, und sie zur Aufklärung beitragen.

Erstmal bist du im Besitz des Handys und der Geldbörse.

Die Polizei kann diese und weitere Gegenstände dann beschlagnahmen, wenn sie einen erhärten Verdacht sehen, dass diese Bestandteil einer Straftat sind.
Erhärtet sich der Verdacht kann die Genehmigung eines Staatsanwalts eingeholt werden und dann wird es die Polizei für Ermittlungen beschlagnahmen.

Jedoch gab es vor 1-2 Jahren ein Gesetz, dass die Polizei mehr Befugnisse zugeschrieben werden, sodass man weniger die Erlaubnis der Staatsanwaltschaft benötigt, um Dinge gegen deinen Willen zu tun. Möglicherweise gab es zum Thema Beweissicherung auch Befugnisse.

Ein Portemonnaie eigentlich nie, es sei denn, es handelt sich um Diebesgut.

Das Handy ist je nach Tatverdacht Beweis- oder Tatmittel.

Wenns verloren wurde...

Wenn es Beweismaterial is, aber zb deinen Personalausweis dürfen sie nich einfach behalten, außer du bist eh drin.