Senkt ein freiwilliges soziales Jahr nach der Schule den Numerus Clausus?

4 Antworten

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Diese Zeit zählt automatisch als Wartezeit und falls eine Vergabe nach "Mischquote" erfolgt, erhältst Du pro gewartetem Halbjahr 0,1 an Notenverbesserung (oft werden die Studienplätze zu 60% nach Durchschnittsnote vergeben, zu 20% nach Wartezeit - da hättest Du 2 Wartehalbjahre - und zu den restlichen 20% nach einer Mischquote, wo in Deinem Fall bezogen auf diese Quote eine Notenverbesserung von 2 Zehnteln erfolgen würde). Bei der Vergabe nach Durchschnittsnote werden - falls mehrere Bewerber die gleiche Note haben - die besser gereiht, die bereits Wehr- oder Ersatzdienst oder freiwilliges soziales Jahr absolviert haben.

Nein, es senkt nicht den NC, sondern verbessert so gesehen die Abinote um 0,1 Noten. Bin aber nicht sicher, ob 0,1 pro Wartesemester oder pro Jahr.

Der NC hingegen wird jedes Jahr für gefragte Studiengänge neu ermittelt. Es kann sein, dass in einem Jahr der NC für Jura bei 2,3 liegt und im nächsten Jahr bei 1,8. Wichtig ist in dem Fall, wie er genau dann liegt, wenn Du mit dem Studium anfangen willst und wie sehr Du DEinen Abischnitt durchs Warten verbessert hast.

Du kannst das Problemlos als Zivildienstersatz machen http://pluf.de/fsj

Und ja, es wird als Wartesemester anerkannt und "senkt" daher den NC