Schweiz A2?

2 Antworten

Ist das denn jetzt erlaubt ?

Ja.

Wenn ja, warum ?

Die A2-Regelungen sind für dich belanglos, weil es diese Klasse bei euch schlichtweg nicht gibt.

Es gilt stattdessen laut Artikel 6 VZV:

Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für:
d. die Kategorien A, C und CE sowie die Unterkategorien B1, C1 und C1E: 18 Jahre;

Während der ersten zwei Jahre mit Lernfahrausweis gilt laut Artikel 15 VZV:

Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt.

Euer Fahrerlaubnisrecht kennt somit keine 70 kW-Grenze.

Sie ergibt sich allein aus dem Zulassungsrecht, ist also im Gegensatz zu EU-Fahrerlaubnisklassen ausschließlich fahrzeugbezogen, siehe Artikel 145a VTS:

Motorräder ohne Seitenwagen nach Artikel 14 Buchstabe a mit einer Motorleistung von über 11 kW, aber nicht mehr als 35 kW sowie einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von über 0,1 kW/kg, aber höchstens 0,2 kW/kg dürfen nicht von einem Motorrad abgewandelt sein, dessen Motorleistung mehr als doppelt so hoch ist.

Dazu gibt es folgende Ausnahmeregelung laut Artikel 222o VTS:

Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, können bezüglich Artikel 145 a über die Abwandlung aus Fahrzeugen höherer Motorleistung nach bisherigem Recht erstmals zum Verkehr zugelassen werden

Das Fahrzeug wurde im April 2017 erstmals zugelassen. Die zulassungsrechtliche Einschränkung, dass es nicht mehr als die doppelte Leistung haben darf, gilt somit nicht.

Nein, von einer maximalen Ausgangsleistung von 70kw darf gedrosselt werden. Darüber darfst nur mit Klasse A fahren, auch wenn gedrosselt.


migebuff  16.06.2025, 23:41
Nein, von einer maximalen Ausgangsleistung von 70kw darf gedrosselt werden.

Achtung: Erstzulassung vor Ende 2017, Schweiz.

Josua2 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 23:14

Okey danke dir