Schwanger und Partner im Ausland , kann er hierher?

8 Antworten

Er könnte dauerhaft hierbleiben, wenn du ihn heiratest. Da du noch verheiratet bist, keine Chance. Zudem gilt vor dem Gesetz dein jetziger Ehemann als Vater des Kindes, solange er nicht das Gegenteil beweist, oder der tatsächliche Vater die Vaterschaft anerkennt.

Jeder Drittstaatler kann, wenn er gut qualifiziert ist, über die Blaue Karte einen Aufenthaltstitel erhalten ..

die Liste der Mangelberufe findest Du auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Kannst du ihn verhalten? Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung etc.?

der klassiker…..

du solltest mit ihm darüber sprechen, nicht mit uns…..(was will er/was willst du)

dann kommen erst die fragen wegen Vaterschaft, Umzug, Einbürgerung und vielleicht Heirat.

viel Glück und herzlichen Glückwunsch!

Wenn du ihn finanziell unterhalten und versichern kannst, dann ist das mit einem Besuchervisum kein Problem.