Schwanger auf nem Internat?
Hallo! Also, nicht dass es bei mir so wäre oder dass ich jemanden kenne, bei dem es so ist, aber das interessiert mich: Was ist, wenn man jetzt z.B. 17 ist und noch 1 Jahr Schule hat und auf einem Internat ist und dort (ausversehen, verbotenerweise oder wie auch immer...) schwanger wird? Und man nicht nach Hause kann, weil man irgendwie keine Eltern mehr hat oder die das nciht wollen? Komische Frage, ich weißm aber so bin ich nunmal ^^ LG
4 Antworten
Kommt drauf an, ob es auf dem Internat möglich ist Mutter und Kind zu betreuen. Sonst gibt es Mutter- Kind Einrichtungen wo sie hinziehen könnte.
ja, klar, wenn die Betreuung von beiden sichergestellt ist, warum denn nicht.
Ah, okay! Wenn sie das Kind dann geboren ist und sie auf dem Internat bleibt (selbst wenn sie z.B. noch 1 Elternteil hat), betreut das Kind dann jemand anders und sie geht wieder zur Schule oder bleibt sie dann beim Kind?
Und der Vater kann ja immernoch ihr Freund sein. Sagen wir, der hat seinen Abschluss gemacht. Kann der dann bei ihr und dem Kind bleiben? Dann könnte der ja auch evt. das Kind betreuen, während die Mutter noch zur Schule geht?
Voraussetzung für ein Internat ist, dass man zur Schule geht, also das müsste gegeben sein. In dieser Zeit betreut jemand anders das Kind. Aber eben nur, wenn das dort möglich ist. Wer der Feund einer Jugendlichen ist, dass kann niemand verbieten, aber ob er ins Internat kommen darf hängt wiederum von den Regeln dort ab. Es ist also schwierig eine pauschale Antwort zu geben. Es ist möglich, dass das alles geht, aber es ist nicht überall wahrscheinlich. In Einrichtungen die Schüler betreue ist selten vormittags jemand da, also auch niemand um das Baby zu betreuen.
Wenn jemand auf einem Internat ist, gibt es auch jemanden, der das Internat bezahlt. Das ist in der Regel ein (mindestens) Elterteil. Kinder ohne Eltern werden nicht in ein Internat geschickt, sondern in spezielle Einrichtungen, wo sie wohnen und leben und dann von dort aus in die Sprengelschule gehen und später in die weiterführende Schule. Früher nannte man das "Kinderheim" oder "Waisenhaus". Die Betreuer dort vertreten die Stelle der Eltern und regeln die Dinge so, wie es auch Eltern tun würden - dabei kommen individuelle Entscheidungen heraus. Es gibt keine Generalvorschrift, wie eine ungewollte Schwangerschaft zu bewältigen ist. Gruß, q.
stimmt nicht ganz. Auch Kinder ohne Eltern können in ein Internat gehen. Wenn das für diesen Jugendlichen das richtige ist bezahlt ein Jugendamt auch ein Internat. In Wohngruppen oder Heimen sind niemals die Betreuer Erziehungsberechtigt. Dies ist wenn es keine Verwandten gibt ein Vormund. Wenn eine solche Entscheidung getroffen werden muss kommt es drauf an, ob in einer Einrichtung die Betreuung eines so kleinen Kindes sichergestellt werden kann. Wenn dies möglich ist dann kann der Jugendliche bleiben. Oft scheitert es aber an den verhandelten Altersgrenzen und Personalstunden, die eben nicht auf Säuglinge ausgelegt sind.
Ich denke dann bekommt das Jugendamt das Erziehungsrecht oder wie man das nennt :oo ! und dann kommt das kind in eine pflegefamillie, aber davon habe ich nich so eine ahnung ! :D
naja man besitzt ja trotzdem Beziehungberechtigte und die entscheiden das ja dann mit derjenigen zsm :) die Frage ist ja auch erstmal ob das Kind ausgetragen werden soll ..
Wenn es dort möglich ist, können die dann dort bleiben, oder wie ist das?