Schulzeitverlängerung. der Hauptschule?

3 Antworten

Endet die Schulpflicht bei euch nach dem 9.ten Jahr? Wenn absehbar ist, dass er nicht den Hauptschulabschluss schaffen kann, dann könnte es durchaus sein, dass die Schule ihn nicht weitermachen lässt. Dann bleibt nur der Besuch einer Schulform in der Richtung "Ausbildungsvorbereitungsjahr". Dafür muss man sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen...

Ich würde dringend mal mit der jetzigen Schule besprechen, ob es für ihn eine Wiederholung der Klasse geben kann.

Falls die Schule die Begründung will: weil er sich jetzt gerade hier wohl fühlt und ein Wechsel nur bedeutet, dass seine Leistungen wieder nachlassen würden.

Verstehe ich nicht. Wenn er die 8. Klasse wiederholt hat. Dann kommt er doch jetzt automatisch in die 9? Es sei denn, er hätte das Klassenziel wieder nicht erreicht. Dann müsste er auf eine Förderschule hinabgestuft werden mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, in der jedoch auch ein ganz normaler Hauptschulabschluss gemacht werden kann. Hat er das Klassenziel erreicht, kommt er in die 9. Klasse und bekommt am Ende des Schuljahrs den Hauptschulabschluss.

Die ganze Frage ist aber ohnehin mehr akademischer Natur. Solange ADHS + Depression nicht behandelt sind. Denn so lange wird, egal welche Verlängerung auf egal welcher Schule vollkommen sinnlos sein. Bei einer ADHS muss man davon ausgehen, dass etwa zehnmal so viel Zeit verbraten wird, wiederholt werden muss, um etwas zu lernen, als bei einem normalen Menschen.

Desweiteren muss man wissen, dass ein Mensch mit ADHS um wenigstens 10 IQ, oftmals aber eher 20 IQ Punkte dümmer wirkt, als er tatsächlich ist, bzw. nicht nur so wirkt, sondern bei einem IQ-Test auch so abschneidet. Oder anders ausgedrückt, ein ADHSler befindet sich meist eine Schulstufe unter seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Bei mir hieße das: tatsächlich Abitur, aber eigentlich hochschulabschlussfähig. Bei Deinem Sohn hieße das: tatsächlich Hauptschule, aber eigentlich Realschule usw.

Wobei in diesem Fall natürlich noch die Depression ins Gewicht fällt. Als Faustformel gilt nämlich: ein Mensch mit ADHS ist (lerntechnisch betracht) ein Halbidiot; ein Mensch mit ADHS + Depression aber ein Vollidiot. Er ist dann (lerntechnisch betrachtet) nicht mehr von einem geistig Behinderten zu unterscheiden.

Dieser Fall ist jedenfalls weniger ein Schulproblem, als vielmehr ein ernstes ärztliches Problem. Und er muss in die Hände eines erfahrenen, auf ADHS spezialisierten Kinder- und Jugendpsychiaters. Ein Feld-, Wald-, und Wiesentherapeut wird daran scheitern. Schon allein deshalb, weil "normale" Psychiater noch nie begriffen haben, dass die Medikamente, die gegen Depressionen helfen die ADHS verschlechtern und umgekehrt, die Medikamente, die gegen ADHS helfen, i.a.R. die Depressionen verschlimmern. Es braucht Erfahrung, um dies auszubalancieren.

Warum brauchst Du eine Begründung? Solange die Schulpflicht besteht, muss die Hauptschule Deinen Sohn aufnehmen.

Frosch0909 
Fragesteller
 06.05.2018, 22:36

Weil er dann 9 Jahre auf dieser Schule war und seine Noten sich erst dieser Jahr in 2 Fächern verbessert hat. Nach 9 Jahren kann man ihn sozusagen schmeissen, denke ich.

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Allexandra0809  06.05.2018, 22:38
@Frosch0909

Er hat also ein Jahr wiederholt. Das ist doch kein Grund, ihn von der Schule zu verweisen. Sollte dies der Fall sein, muss es einen anderen Grund geben. Den solltest Du dann erfragen.

Auch ein Schüler, der mal sitzenbleibt, muss die Möglichkeit haben, den Schulabschluss fertig zu machen.

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