Recht auf 10. Klasse wiederholen wegen sehr schlechtem Abschluss?
Hallo!
Ich (w/16) besuche zurzeit die 10. Klasse einer Hauptschule in NRW und werde sie diesem Sommer mit dem Hauptschulabschluss verlassen.
Dieses Jahr war vieles scheiße (Stress mit Eltern, Mobbing von Mitschülern, corona..) dadurch sind meine Noten in vielen Fächern schlecht geworden, Ich habe nie Hausaufgaben gemacht habe, und habe sehr viele unentschuldigte Fehlstunden. davor waren meine Noten im normalen Bereich.
Ich wollte eigentlich nach meinem Hauptschulabschluss, weiter zur Schule gehen und meinen Realschulabschluss auf einem Berufskolleg zu machen. Einfach weil ich mich für eine Ausbildung nicht bereit fühle und ich noch nicht genau weiß was ich machen möchte.
Mein Problem ist: Wegen meinen meinen schlechten Noten und den vielen unentschuldigten Fehlstunden habe ich trotz mehrfacher Bewerbungen keinen Platz bekommen. Meine Lehrerin meinte, da ich ja noch schulpflichtig bin müsste ich dann bei einem zuständigen berufskolleg ein berufsvorbereitungsjahr machen.
Dieses Jahr macht in meinen Fall aber wenig Sinn. Ich habe schon meinen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung will ich auch nicht anfangen. Lieber wiederhole ich ein Jahr an meiner Schule und strenge mich an um mich zu verbessern als dieses BVJ zu machen und am Ende nichts da zu haben.
Als ich meiner Klassenlehrerin von meinen Wunsch das Jahr zu wiederholen erzählt habe, schüttelte sie nur den Kopf und meinte das geht nicht. Mein Physiklehrer dagegen meinte es geht.
Also: Habe ich als Schülerin das Recht ein Jahr an der Schule zu wiederholen oder muss ich die Schule nach meinen Abschluss verlassen und das BVJ machen?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten