Schule anbbrechen gegen praktikum?
Ich habe schon einen realschulabschluss, bin aber erst 16 und somit schulpflichtig. Wegen psychischem stress schaffe ich es oft nicht tagelang in die schule (ich gehe auf eine berufsschule) und wollte fragen ob ich statt der schule ein 1 jähriges praktikum machen kann also schule abbrechen kann und ins praktikum gehen kann.
3 Antworten
Wenn dir der Schulalltag schon so zusetzt, was denkst du, wie du auf den Streß in einem Betrieb reagierst?
Sinnvoller wäre da allemal eine Therapie.
SCHULpflichtig - nicht Praktikumspflichtig. Also nein.
Such dich Hilfe wegen dem "Stress" unter dem du stehst. Das wird nämlich nach der Schule auch nicht unbedingt besser. Also musst du das in den Griff bekommen.
Den vollen Umfang eines Gesetzes nur an seinem Namen ermessen zu wollen ist, gerade in der deutschen Sprache, eine sehr schlechte Idee.
Das Ding heisst vielleicht Schulpflicht, das heisst aber noch lange nicht, dass diese nur duch eine Schule erfüllt werden kann.
In manchen Bundesländern endet die Schulpflicht bspw. auch mit dem 18. Lebensjahr und fas überall lässt sich ein Teil der Schulpflicht mit einer Berufsausbildung erfüllen.
Das Ding heisst deswegen aber nicht "Schulpflicht-bis-zur-Volljährigkeit-und-teilweise-auch-über-eine-Ausbildung-erfüllbar" ;)
Ausserdem gibt es da noch etwas, das nennt sich
Alternative Schulpflichterfüllung im Betrieb.
Da geht es genau darum, die Schulpflicht in einem Praktikum zu erfüllen.
Das geht sicherlich nicht uneingeschränkt und die Bundesländer werden da unterschiedliche Regelungen zu haben, aber generell gibt es sowas. Für genaueres muss sich der Fragesteller eben informieren, bspw bei der Landesschulbehörde.
Schulpflichtig bist du doch nur bis 16!
Oder kommst du aus NRW, Berlin, Bremen oder Brandenburg?
Wenn sie mit 7 eingeschult wurde (was schon als ziemlich spät gilt) dann hat sie die 9 Jahre Schulpflicht doch schon mit 16 erreicht?
Das ist falsch, in keinem Bundesland endet die Schulpflicht mit dem 16. Lebensjahr.
Je nach Bundesland beträgt die Schulpflicht 9, 10, 12 Jahre oder bis zum 18. Lebensjahr. 16 ist nirgendwo eine Grenze.